Betriebsveranstaltungen wie Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern oder Jubiläen sind steuerfrei, wenn sie überwiegend im betrieblichen Interesse liegen und maximal zweimal jährlich stattfinden. Zuwendungen wie Speisen, Getränke, Fahrt- und Übernachtungskosten sind bis zu 110 Euro pro Person steuerfrei. Überschreiten die Kosten diesen Freibetrag,
Neuerungen in der deutschen Registerlandschaft: Das Zuwendungsempfängerregister
Seit dem 1. Januar 2024 gibt es in Deutschland das Zuwendungsempfängerregister, welches alle Einrichtungen umfasst, die berechtigt sind, Spenden zu empfangen und Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 60b der Abgabenordnung (AO). Für die betroffenen Einrichtungen bedeutet