Die Einnahme-Überschuss-Rechnung in Lübeck

Einnahme-Überschuss-Rechnung

Einnahme-Überschuss-Rechnungen sind in § 4 III EStG geregelt und stellen eine einfache Methode zur Ermittlung des laufenden Gewinns im aktuellen Geschäftsjahr dar. Bei der Berechnung werden Einnahmen und Ausgaben getrennt aufgelistet, sodass eine übersichtliche Darstellung der Einzelpositionen ermöglicht wird. Die Addition der Einzelpositionen summiert sich zum Jahresende zu der eigentlichen Rechnung. Im Rechnungswesen wird die Methode nur dann genutzt, wenn der Jahresumsatz maximal 600.000 Euro beträgt. Der Jahresgewinn darf sich maximal auf 60.000 Euro belaufen. Je nachdem, ob spezielle Steuergesetze gelten, muss die Rechnung auch unterhalb dieser Grenzen vorgenommen werden. Dies trifft zum Beispiel dann zu, wenn eine Eintragung ins Handelsregister erfolgt ist.

Grundsätzliches zu Einnahmen-Überschuss-Rechnungen

Einnahme-Überschuss-Rechnungen können formlos erstellt werden, d.h. beispielsweise als Excel-Datei. Dies gilt jedoch nur in Hinblick auf die Buchführung. Bei einer Steuererklärung muss die Rechnung den amtlichen Datensätzen entsprechen. Liegen die Einnahmen unter 17.500 Euro kann eine formlos Gewinnermittlung eingereicht werden. Das Finanzamt verlangt in den meisten Situationen eine Aufgliederung von Einnahmen und Ausgaben, sodass die Angaben glaubhaft nachvollzogen werden können. Umsatzsteuerpflichtige sollten sämtliche Beträge netto ausweisen. Kleinunternehmer mit einem voraussichtlichen Bruttoumsatz von unter 17.500 Euro können keine Vorsteuer abziehen und weisen ihre Beträge in Form von Bruttobeträgen aus.

Die kreisfreie Stadt Lübeck liegt an der Ostsee und beherbergt beinahe eine Viertel Million Einwohner. Die mittelalterliche Altstadt Lübecks wurde im Jahr 1987 als UNESCO-Welterbe eingestuft. Die Hafenstadt überzeugt durch eine florierende Wirtschaft, was insbesondere dem ortsansässigen größten Ostseehafens Deutschlands geschuldet ist. In Lübeck befinden sich die Büroräume von Dorit Schultheiß. Die erfahrene Steuerberaterin arbeitete über elf Jahr in einer Steuerkanzlei und kennt sich im Steuerrecht und mit den Besonderheiten des ortsansässigen Finanzamts aus. Egal, ob Gewinnermittlung, Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug oder Einnahme-Überschuss-Rechnung: Dorit Schultheiß überzeugt durch eine kompetente Beratung auf professionellem Niveau.