Betriebsveranstaltungen wie Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern oder Jubiläen sind steuerfrei, wenn sie überwiegend im betrieblichen Interesse liegen und maximal zweimal jährlich stattfinden. Zuwendungen wie Speisen, Getränke, Fahrt-
Seit dem 1. Januar 2024 gibt es in Deutschland das Zuwendungsempfängerregister, welches alle Einrichtungen umfasst, die berechtigt sind, Spenden zu empfangen und Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen.