Die Steuerfreibeträge für das Jahr 2024 sind von hoher Relevanz, da sie bestimmen, bis zu welcher Höhe Einkünfte steuerfrei bleiben. Neben den Freibeträgen gibt es auch Pauschbeträge und Freigrenzen, die bei der Erstellung der Steuererklärung zu berücksichtigen sind.
Die gängigsten Steuerfreibeträge und Pauschbeträge im Überblick:
- Freibetrag: Der Freibetrag definiert die Summe, bis zu der ein Einkommen von der Steuerpflicht befreit bleibt. Wird diese Summe überschritten, müssen grundsätzlich Steuern auf die Einkünfte gezahlt werden.
- Pauschbetrag: Das Finanzamt gestattet Steuerpflichtigen bei bestimmten Einkünften einen pauschalen Abzug von Kosten, ohne dass ein Nachweis erforderlich ist. Dieser Betrag wird steuermindernd von den Einkünften abgezogen und bleibt auch dann relevant, wenn die tatsächlichen Kosten niedriger waren.
- Freigrenze: Bestimmte Einkünfte unterliegen Freigrenzen, die zunächst keine Besteuerung vorsehen, es sei denn, sie überschreiten die festgelegte Grenze. Eine Überschreitung führt zur vollständigen Besteuerung der Einkünfte.
Die wichtigsten Steuerfreibeträge und Pauschbeträge für 2023 und 2024 im Detail:
- Grundfreibetrag: Für 2023 lag der Grundfreibetrag bei 10.908 Euro und wird voraussichtlich auf 11.604 Euro für 2024 angehoben. Es gibt Überlegungen, den Betrag rückwirkend auf 11.784 Euro festzusetzen, was jedoch noch nicht beschlossen ist.
- Sparerfreibetrag: Der Sparerfreibetrag beträgt seit 2023 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei Ehepartnern) und gilt auch für 2024. Ein Freistellungsauftrag ist erforderlich, um Kapitalerträge bis zur Freigrenze nicht zu besteuern.
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Dieser Betrag, auch als Werbungskostenpauschale bekannt, liegt bei 1.230 Euro für 2023 und bleibt voraussichtlich für 2024 gleich. Höhere Kosten können individuell geltend gemacht werden, insbesondere unter Berücksichtigung der Entfernungspauschale.
- Homeoffice-Pauschale: Die Pauschale für Homeoffice-Kosten bleibt auch 2024 bestehen und beträgt weiterhin 6 Euro pro Tag, maximal 210 Tage im Jahr. Sie ist ein Teil der Werbungskosten und wirkt sich nur dann aus, wenn andere Werbungskosten zusammen mit ihr die Grenze von 1.230 Euro übersteigen.
- Umzugskostenpauschale: Für Umzüge aus beruflichen Gründen steht eine Pauschale zur Verfügung, die seit April 2022 bei 886 Euro liegt und ab März 2024 auf 964 Euro erhöht werden soll. Zusätzlich können für mitziehende Personen weitere Beträge geltend gemacht werden.
Die Berücksichtigung dieser Steuerfreibeträge und Pauschbeträge ist essenziell für eine optimale Steuererklärung und kann die steuerliche Belastung erheblich beeinflussen.
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