Welche Versicherungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden?

​Als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie bestimmte Versicherungsbeiträge steuerlich als Betriebsausgaben absetzen, sofern sie der Absicherung betrieblicher Risiken dienen. Dies reduziert Ihren zu versteuernden Gewinn und somit Ihre Steuerlast. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über absetzbare Versicherungen und wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung.​

Vollständig absetzbare Versicherungen

1. Betriebshaftpflichtversicherung: Schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die durch betriebliche Tätigkeiten entstehen. Die Beiträge sind vollständig als Betriebsausgaben abziehbar.​

2. Berufshaftpflichtversicherung: Für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte oder Architekten oft verpflichtend. Die Kosten sind in voller Höhe absetzbar.​

3. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Deckt finanzielle Schäden ab, die durch berufliche Fehler entstehen. Die Beiträge können vollständig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.​

4. Betriebsunterbrechungsversicherung: Sichert Einnahmeausfälle ab, die durch Betriebsunterbrechungen entstehen. Die Prämien sind steuerlich absetzbar.​

5. Gewerberechtsschutzversicherung: Übernimmt Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen im geschäftlichen Bereich. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben abziehbar.​

Teilweise absetzbare Versicherungen

1. Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge zur Basisabsicherung können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Zusatzleistungen sind nicht abziehbar.​

2. Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Beiträge können anteilig als Sonderausgaben geltend gemacht werden.​

3. Unfallversicherung: Wenn sie ausschließlich berufliche Unfälle abdeckt, sind die Beiträge vollständig absetzbar. Bei gemischter Nutzung erfolgt eine anteilige Absetzung.​

Nicht absetzbare Versicherungen

Versicherungen, die ausschließlich private Risiken abdecken, wie z.B. Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherungen, können nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Wichtige Hinweise

  • Nachweis der betrieblichen Veranlassung: Das Finanzamt kann Nachweise verlangen, dass die Versicherung betrieblich veranlasst ist.​
  • Trennung von privat und betrieblich: Bei gemischter Nutzung muss der betriebliche Anteil klar erkennbar und nachweisbar sein.​
  • Dokumentation: Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen und Belege sorgfältig auf, um im Falle einer Prüfung gerüstet zu sein.​

Durch die gezielte Auswahl und korrekte steuerliche Behandlung von Versicherungen können Sie als Selbstständiger Ihre Steuerlast effektiv reduzieren. Es empfiehlt sich, bei Unsicherheiten einen Steuerberater zu konsultieren, um individuelle Gegebenheiten optimal zu berücksichtigen.