Herbst-Check: So machen Sie Garten- und Hausarbeiten steuerlich geltend

Mit dem Herbstbeginn stehen viele Arbeiten rund ums Haus und den Garten an. Laub muss entfernt, Sträucher zurückgeschnitten und die Heizung auf die kalte Jahreszeit vorbereitet werden. Wer diese Aufgaben nicht selbst erledigt, sondern Dienstleister oder Handwerker beauftragt, kann von attraktiven Steuervergünstigungen profitieren.

Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich nutzen
Typische Gartenarbeiten wie Rasenpflege, Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern oder Laubentfernung gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen im Sinne des § 35a EStG. Das Finanzamt erkennt hierfür 20 % der Arbeitskosten an – bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr. Wichtig: Absetzbar sind nur die reinen Arbeitskosten, nicht das verwendete Material.

Handwerkerleistungen rund ums Haus
Auch kleinere Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen z. B. die Reinigung der Dachrinnen, das Abdichten von Fenstern, kleinere Dachreparaturen, die Wartung der Heizungsanlage oder der Einsatz des Schornsteinfegers. Hier können ebenfalls 20 % der Arbeitskosten abgesetzt werden, maximal 1.200 Euro jährlich.

Worauf Sie achten müssen
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen die Rechnungen korrekt ausgestellt und unbar – also per Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte – bezahlt werden. Barzahlungen werden nicht akzeptiert. Zudem sollten Arbeits- und Materialkosten klar getrennt ausgewiesen sein.

Tipp: Bei vermieteten Immobilien können viele dieser Ausgaben zusätzlich als Werbungskosten in voller Höhe berücksichtigt werden, was steuerlich noch vorteilhafter sein kann.

Fazit: Wer den Herbst für notwendige Garten- und Wartungsarbeiten nutzt, kann nicht nur sein Eigentum gut vorbereiten, sondern gleichzeitig Steuern sparen.

Lassen Sie sich jetzt individuell beraten, wie Sie die steuerlichen Vorteile optimal ausschöpfen können – wir unterstützen Sie gerne dabei.