Für das Jahr 2026 plant die Bundesregierung mehrere Änderungen im Steuerrecht, die vor allem auf Entlastung und mehr steuerliche Fairness abzielen. Im Mittelpunkt stehen Anpassungen an die Inflation, Verbesserungen für Familien sowie neue Anreize für Erwerbstätigkeit im Rentenalter. Grundlage dafür sind unter anderem die Planungen des Bundesfinanzministeriums.
Ein zentrales Element ist die Erhöhung des Grundfreibetrags in der Einkommensteuer. Ab dem 1. Januar 2026 sollen 12.348 Euro pro Person steuerfrei bleiben. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare verdoppelt sich dieser Betrag entsprechend. Dadurch sinkt die Steuerlast insbesondere für kleine und mittlere Einkommen spürbar.
Gleichzeitig werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs verschoben, um die sogenannte kalte Progression abzumildern. Das bedeutet: Lohnerhöhungen, die lediglich den Kaufkraftverlust ausgleichen, führen weniger schnell zu höheren Steuersätzen. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift künftig erst bei einem höheren zu versteuernden Einkommen. Auch die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird angehoben, sodass weitere Steuerpflichtige vollständig davon befreit werden.
Familien profitieren ebenfalls von den geplanten Änderungen. Der Kinderfreibetrag steigt erneut an, parallel dazu wird das Kindergeld auf 259 Euro pro Monat und Kind erhöht. Ziel ist es, Familien finanziell zu stärken und steigende Lebenshaltungskosten abzufedern.
Für Berufspendler ist eine Anpassung der Entfernungspauschale vorgesehen: Ab 2026 sollen 38 Cent pro Kilometer bereits ab dem ersten Kilometer steuerlich geltend gemacht werden können. Auch ehrenamtliches Engagement wird stärker gefördert, indem die steuerfreien Pauschalen für Ehrenamtliche und Übungsleiter angehoben werden.
Neu ist zudem die geplante Aktivrente. Rentnerinnen und Rentner, die über das gesetzliche Rentenalter hinaus weiterarbeiten, sollen künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können. Damit will die Bundesregierung Anreize schaffen, Erfahrung und Fachwissen länger im Arbeitsmarkt zu halten.
Ergänzend ist vorgesehen, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft einzuführen. Insgesamt verfolgt das Maßnahmenpaket das Ziel, Leistung zu entlasten, soziale Balance zu fördern und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.