Das Jahresende rückt näher – und damit auch eine wichtige Phase für Unternehmer. Wer frühzeitig prüft, wie sich der Gewinn des laufenden Jahres entwickelt und welche Ausgaben oder Investitionen noch anstehen, kann steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten gezielt nutzen. Die folgenden zehn Punkte sollten Unternehmen daher jetzt auf ihre individuelle Situation prüfen.
1. Gewinnentwicklung analysieren
Zunächst sollte eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung zeigen, wie sich Umsatz, Kosten und Gewinn im laufenden Jahr entwickeln. Eine belastbare Prognose bildet die Grundlage für alle weiteren steuerlichen Entscheidungen.
2. Investitionen prüfen
Stehen ohnehin Anschaffungen an, kann der Zeitpunkt der Investition steuerlich relevant sein. Für bestimmte bewegliche Wirtschaftsgüter gilt derzeit eine befristete degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Regelung gilt für entsprechende Investitionen vom 1. Juli 2025 bis vor dem 1. Januar 2028.
3. Investitionsabzugsbetrag nutzen
Kleine und mittlere Betriebe können unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor einer geplanten Investition einen Investitionsabzugsbetrag bilden. Nach § 7g EStG sind grundsätzlich bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten begünstigter Wirtschaftsgüter möglich.
4. Vorauszahlungen überprüfen
Ist der tatsächliche Gewinn deutlich niedriger oder höher als ursprünglich erwartet, sollte geprüft werden, ob eine Anpassung der Einkommen-, Körperschaft- oder Gewerbesteuervorauszahlungen sinnvoll ist.
5. Offene Forderungen kontrollieren
Zum Jahresende lohnt sich ein Blick auf überfällige oder gefährdete Forderungen. Bei zweifelhaften Forderungen können unter bestimmten Voraussetzungen Wertberichtigungen beziehungsweise steuerliche Teilwertabschreibungen in Betracht kommen.
6. Rückstellungen erfassen
Noch nicht abgerechnete Verpflichtungen und andere am Bilanzstichtag bestehende ungewisse Verpflichtungen sollten geprüft werden. Steuerlich können Rückstellungen grundsätzlich relevant sein, soweit die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
7. Geschenke und Bewirtungen prüfen
Gerade in der Weihnachtszeit entstehen häufig Ausgaben für Geschäftspartner. Bei Geschenken an Geschäftsfreunde gilt grundsätzlich eine Freigrenze von 50 Euro pro Empfänger und Wirtschaftsjahr; für den Vorsteuerabzug gelten ebenfalls besondere Regeln.
8. E-Rechnung vorbereiten
Unternehmen sollten ihre Prozesse für den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen überprüfen. Seit 2025 besteht grundsätzlich die Pflicht, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können; für die Ausstellung gelten Übergangsregelungen.
9. Jahresabschluss vorbereiten
Inventur, offene Posten, Anlagevermögen und Buchhaltung sollten rechtzeitig überprüft werden. Eine saubere Vorbereitung reduziert Rückfragen und schafft eine bessere Grundlage für die steuerliche Planung.
10. Steuerliche Strategie für 2027 festlegen
Am Ende sollte der Blick nach vorne gehen: Welche Investitionen sind geplant? Wie entwickelt sich der Gewinn? Welche steuerlichen Änderungen stehen an? Für 2026 wurde beispielsweise der Einkommensteuertarif angepasst und der Grundfreibetrag auf 12.348 Euro erhöht.
Fazit: Steuerliche Gestaltung sollte nicht erst mit der Erstellung des Jahresabschlusses beginnen. Wer frühzeitig handelt, kann Gestaltungsspielräume besser nutzen und unangenehme Überraschungen vermeiden. Ein Jahresendgespräch mit dem Steuerberater kann deshalb helfen, die wichtigsten Maßnahmen zu priorisieren und auf die individuelle Situation des Unternehmens abzustimmen.