Änderungen 2025: Neue Regeln in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Das Bundesfinanzministerium hat im Oktober 2025 einen Entwurf vorgelegt, der mehrere steuerliche Verordnungen anpasst. Besonders betroffen ist die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV), die in wichtigen Punkten modernisiert werden soll.

Ein wesentlicher Teil betrifft betriebliche Grundstücksnutzung. Bisher mussten Teilflächen in die Betriebsbilanz aufgenommen werden, wenn ihr Wert über 20.500 € oder über ein Fünftel des Gesamtwertes lag. Künftig soll die Grenze auf 40.000 € steigen. Zudem soll eine klare Größenbeschränkung von 30 m² eingeführt werden. Dadurch sollen Praxisfälle einfacher und transparenter gehandhabt werden.

Neu eingeführt werden soll außerdem der § 9b EStDV, der ein verbindliches Verfahren zur Kaufpreisaufteilung von Grundstücken vorgibt. Dabei soll der Kaufpreis nach einem festen Schlüssel zwischen Grund und Boden sowie Gebäude aufgeteilt werden – auf Basis der jeweiligen Verkehrswerte. Das soll für mehr Einheitlichkeit sorgen und Diskussionen mit den Finanzbehörden vermeiden.

Auch bei der Nutzungsdauer von Gebäuden, die für Abschreibungen wichtig ist, gibt es Änderungen. Wer eine kürzere Nutzungsdauer geltend machen will, muss künftig ein Gutachten mit persönlicher Vor-Ort-Prüfung durch einen Sachverständigen vorlegen. Online-Gutachten ohne Besichtigung sollen nicht mehr anerkannt werden.

Zusätzlich ändern sich die Meldepflichten von Gerichten und Grundbuchämtern. Künftig müssen Grundbuchämter auch Eigentumsumschreibungen melden, die auf ausländischen Nachlasszeugnissen beruhen. Nachlassgerichte sollen ebenfalls berichten, wenn sie Erben von Amts wegen ermitteln. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass den Finanzbehörden alle wichtigen Informationen – insbesondere für die Erbschaftsteuer – rechtzeitig vorliegen.

Ziel der geplanten Anpassungen ist es, mehr Rechtssicherheit und einheitliche Abläufe zu schaffen. Gerade in Fragen rund um Grundstücke, Gebäude und Erbschaften sollen Streitigkeiten reduziert und Verfahren klarer geregelt werden. Ob die Neuregelungen in dieser Form in Kraft treten, entscheidet sich in den kommenden Schritten des Gesetzgebungsverfahrens.