Die steuerlichen Betriebsprüfungen wurden in den letzten Jahren durch gesetzliche Änderungen und neue Verwaltungsanweisungen deutlich modernisiert. Ziel dieser Reformen ist es, Prüfungsverfahren effizienter zu gestalten und gleichzeitig die Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen klarer zu definieren und konsequenter durchzusetzen.
Grundsätzlich dient die Betriebsprüfung der Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens. Dabei kann das Finanzamt Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere und elektronische Daten einsehen und Auskünfte verlangen. Unternehmen sind verpflichtet, die angeforderten Unterlagen vorzulegen, Fragen zu beantworten und den Prüfern den notwendigen Zugang zu relevanten Daten zu ermöglichen. Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung des sogenannten qualifizierten Mitwirkungsverlangens (§ 200a Abgabenordnung). Dieses kann ergehen, wenn Unternehmen ihren Mitwirkungspflichten nicht oder nicht ausreichend nachkommen. In diesem Fall setzt das Finanzamt eine verbindliche Frist zur Mitwirkung. Wird diese Frist nicht eingehalten, drohen finanzielle Konsequenzen wie ein Mitwirkungsverzögerungsgeld oder zusätzliche Zuschläge. Darüber hinaus kann sich die steuerliche Festsetzungsfrist verlängern, was eine längere Prüfungsdauer und erhöhte steuerliche Risiken zur Folge haben kann. Zusätzlich wurde klargestellt, dass Unternehmen den Prüfern geeignete Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung stellen und den Zugriff auf elektronische Daten gewährleisten müssen. Auch die Bereitstellung digitaler Unterlagen gewinnt zunehmend an Bedeutung, da Betriebsprüfungen verstärkt datenbasiert durchgeführt werden.
Für Unternehmen ist es daher wichtiger denn je, ihre Buchführung vollständig, korrekt und jederzeit prüfungsbereit zu führen. Eine strukturierte Dokumentation und eine zeitnahe Erfüllung der Mitwirkungspflichten können dazu beitragen, Verzögerungen, Zuschläge und steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre steuerlichen Unterlagen optimal vorzubereiten und begleiten Sie professionell im Rahmen von Betriebsprüfungen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Mitwirkungspflichten erfüllt werden und Prüfungen reibungslos und rechtssicher ablaufen.