Mit über 3 Millionen Betrieben ist es nicht verwunderlich, dass es für Steuerberater viel zu tun gibt. Hier denkt man natürlich zuerst an solche bekannten Themen wie den Jahresabschluss oder die monatliche Pflicht für die Lohnbuchhaltung. Die betriebliche Steuerberatung, um die es diesen Monat gehen soll, umfasst diese aber auch andere Themengebiete, die nicht nur ein paar Berührungspunkte haben.
Was gehört Alles zur betrieblichen Steuerberatung?
Wir können in einem monatlichen Post natürlich nicht alle Themenbereiche der betrieblichen Steuerberatung abdecken – dafür sind dies einfach zu viele und diese auch z umfangreich. Dennoch wollen wir Ihnen im Folgenden zumindest einen kleinen Überblick darüber bieten, welche Punkte auf ein Unternehmen zukommen können, bei denen wir Sie selbstverständlich gerne unterstützen.
- Einkommensteuer: Einer der wenigen Fälle im Zuge einer betrieblichen Steuerberatung, bei denen „natürliche“ Personen besteuert werden und nicht das Unternehmen an sich. Hier wird, je nach Einkommensart, die notwendige Einkommenssteuer berechnet: Selbstständige Arbeit, Gewerbebetriebe, Forst- und Landwirtschaft, nicht selbstständige Arbeit, Vermietung sowie Verpachtung, sonstige Einkünfte und Kapitalvermögen.
- Gewerbesteuererklärung: Solange es sich bei einem Unternehmen nicht um eine Kapitalgesellschaft handelt oder es ein „Freiberufler“ ist, wird die Gewerbesteuererklärung zu bezahlen sein. Diese beträgt bei einer Kapitalgesellschaft 5% und bei allen anderen Betrieben 1% bis 5% des erzielten Betrages, welcher an die Gemeinde oder Stadt gezahlt wird.
- Körperschaftssteuererklärung: Alle die zu den so genannten „juristischen Personen“ gehören und/oder zu Genossenschaften, Vereinen und Kapitalgesellschaften, müssen eine Körperschaftssteuererklärung anfertigen. Die Höhe dieser Steuer liegt meist bei 15% des zu versteuernden Einkommens.
- Umsatzsteuererklärung: Dienstleistungen oder Verkäufe, haben direkt Etwas mit der Umsatzsteuererklärung zu tun. Die Berechnung unterscheidet sich hierbei von Unternehmen zu Unternehmen und von „Verkauf“ zu „Verkauf“. Werden z.B. in einem Restaurant Lebensmittel angeboten, so ist fällt die Steuer höher aus, als wenn diese außer Haus angeboten werden.
Es kommen hier noch ein paar Bereiche hinzu, aber bei allen gilt: Unsere Steuerberatung aus Lübeck unterstützt Sie hier gerne.