Viele kennen den Begriff Betriebsprüfung auch als Außenprüfung – aber egal wie man es nennt, es ist nie eine angenehme Sache. Egal ob Sie Unternehmen, Freiberufler oder Selbstständiger sind, Sie können ein „Opfer“ einer Betriebsprüfung werden. Ist ein Unternehmen größer, kann dies regelmäßiger geschehen.
Kurz gesagt kommt es dann immer zu einer Betriebsprüfung, wenn das Finanzamt davon überzeugt ist, dass Etwas mit der Buchführung nicht stimmt. Gründe können dafür sein:
- Eine vorher stattgefundene Prüfung führte zu hohen Steuernachzahlungen.
- Steuererklärungen werden vermehrt verspätet eingereicht oder die Steuern selbst häufig zu spät gezahlt.
- Man kann eine starke Schwankung der Gewinne eines Unternehmens, zwischen den einzelnen Geschäftsjahren feststellen.
- Die abgegebene Steuererklärung ist in sich nicht schlüssig für das Finanzamt.
Ihre Rechte und Pflichten
Meldet sich ein Prüfer für einen Prüfungstermin, sollte dies mindestens 14 Tage vor dem eigentlichen Termin geschehen, damit sich ein Unternehmen auch auf die eigentliche Prüfung einstellen kann. Dem Prüfer muss z.B. ein Raum oder ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden, damit dieser seine Arbeit reibungslos durchführen kann.
Des Weiteren ist es für einen schnellen Ablauf hilfreich, wenn dem Betriebsprüfer eine direkte, fachkundige Auskunftsperson zur Seite gestellt wird.
Er braucht Zugriff auf die Dokumentation des Unternehmens, auf Verlangen auch in schriftlicher Form, wenn eine digitale nicht ausreicht. Dabei darf er aber nicht alle Daten eines Unternehmens überprüfen, sondern nur diese, welche als steuerrelevant vom Unternehmen deklariert wurden. Nur wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass hier für die Vollständigkeit wichtige Daten fehlen, können diese Daten angefordert werden.
Das Unternehmen hat, wenn sich die Besteuerungsgrundlagen auf Grund der Betriebsprüfung ändern, das Recht auf eine Schlussbesprechung. Bei dieser können einzelne Punkte näher überprüft und erörtert werden.
Gegen die nachfolgenden Steuerbescheide hat man selbstverständlich ein Recht auf Widerspruch.
Wir raten Ihnen daher an, schon im Vorfeld für eine gute Sortierung und Buchhaltung zu sorgen. Bei Fragen oder für eine Unterstützung, können Sie uns gerne kontaktieren.