Jedes Unternehmen kennt das Wort, weiss was es bedeuten kann und was für ein Aufwand dahinter steckt: die Buchführung. Kurz beschrieben, beschäftigt sich die Buchführung oder auch Buchhaltung mit der Dokumentation aller Geschäftsvorgänge, welche das Vermögen eines Unternehmens beeinflussen.
Die Aufgaben der Buchführung im Detail
Wie schon erwähnt, werden sämtlich Veränderungen des Vermögens mit der Buchführung erfasst. Wie Sie sich vielleicht denken können, sind das in einem Unternehmen natürlich sehr viele. Angefangen bei den Einnahmen durch Dienstleistungen, über zu Ausgaben für Miete, Strom usw. bis hin zu der Zahlung von Gehältern oder Löhnen.
Dabei ist wichtige, dass jeder dieser Vorgänge, jede Veränderung, mit einer Quittung oder Rechnung belegt werden muss. Dabei muss festgehalten werden wie „teuer“ der jeweilige Vorgang war, wann er durchgeführt wurde und welchen Inhalt (also z.B. welche Leistung) er hat.
Dabei ist es egal wie groß ein Unternehmen ist: Selbst ein Selbstständiger ist dazu verpflichtet seine Geschäftsvorgänge auf zu zeichnen.
Wann einfache Buchführung, Wann doppelte Buchführung?
Diese Frage stellt sich natürlich schnell, aber Sie ist im Grunde relativ einfach zu beantworten: Es hängt von den Einnahmen ab.
Hat ein Unternehmen (genauer meist Selbstständige oder Gewerbetreibende) weniger als 60.000 € im Jahr gewinn bzw. einen geringeren Umsatz als 600.000 €, so muss er nur die einfache Buchführung machen.
Bei der einfachen Buchhaltung ist es nur wichtig, dass Ausgaben und Einnahmen in passender Chronologie festgehalten werden. Es muss auch „nur“ eine Einnahmenüberschussrechnung angefertigt werden, welche dem Finanzamt vorgelegt werden muss.
Alle Unternehmen, welche über den oben genannten Grenzen liegen, müssen somit eine doppelte Buchführung durchführen. Dazu muss zusätzlich eine Bilanz angefertigt werden, bei der Passiva und die Aktiva unterschieden werden – die Dokumentationspflicht ist also komplexer gestaltet.
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