Wenn in einem Arbeitsvertrag heut zu Tage “Telearbeit”, “Homeoffice” oder “Arbeitszimmer” auftauchen, wundert das niemanden mehr. Die letzten 2 Jahre haben diese Alternative zum typischen Büro für Viele eh zum Alltag werden lassen. Auch wenn sich hier Regelungen immer wieder anpassen, muss man darauf achten, was am Ende genau gemeint ist.
Kurz gesagt: Im Homeoffice ist jeder, der von Zu Hause arbeitet. In diesem Fall kann man auch bei der Steuererklärung überprüfen, ob und in welchem Umfang sich die Homeofficepauschale anwenden lässt.
Nun kommt das erwartete Aber: Nur weil Sie im Homeoffice sind, sind Sie nicht auch Arbeitszimmer. Damit ein Raum als Arbeitszimmer gilt, speziell wenn es um die Steuererklärung geht, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Wann gilt ein Zimmer als Arbeitszimmer
Das Arbeitszimmer soll hauptsächlich für die berufliche Tätigkeit genutzt werden. Was heisst das im Klartext? Man darf nicht einfach sein Schlafzimmer/Hobbyzimmer als Arbeitszimmer anmelden. Man darf nur 10% der Zeit im Arbeitszimmer für private Dinge verwenden.
Das Arbeitszimmer muss auch klar abtrennbar von anderen Räumen des Gebäudes sein. Eine Arbeitsecke reicht da nicht im Ansatz aus.
Es hängt auch davon ab, als was man arbeitet und wieviel Zeit man im Zimmer verbringt. Unterrichtet man z.B. Musik in diesem Zimmer als Hauptbeschäftigung, kann man einen größeren Teil abschreiben. Benutzt man den Raum aber nur für einen Teil seiner Arbeit, z.B. ein Lehrer, der dort den Unterricht vorbereitet, können im Höchstfall 1250€ abgeschrieben werden.
Was kann genau abgeschrieben werden?
Allgemein kann man hier sagen, dass natürlich die Ausstattung des jeweiligen Zimmers angegeben werden kann (Tapete, Lampen etc.). Auch die notwendige Einrichtung zählt zu den Möglichkeiten dazu (Stühle, PCs, Schreibtische etc.). Zu guter Letzt können entstandene Kosten (Miete, Grundsteuer, Energie-/Wasserkosten) geltend gemacht werden.
Wenn Sie sich hier nicht sicher sind, können Sie sich wie immer an unsere Steuerkanzlei aus Lübeck wenden!
Bleiben Sie gesund!