Am 26. September 2024 verabschiedete der Bundestag das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV). Das Gesetz zielt darauf ab, Unternehmen und Verwaltung zu entlasten, insbesondere durch Maßnahmen wie die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von 10 auf 8 Jahre. Diese Änderung betrifft auch umsatzsteuerliche Rechnungen. Eine Sonderregelung gilt für Unternehmen, die der Finanzaufsicht unterliegen, wie etwa in Cum-Ex-Ermittlungen, bei denen die Fristverkürzung verzögert in Kraft tritt.

Das Gesetz fördert zudem die Digitalisierung, indem Steuerbescheide ab 2026 digital bereitgestellt werden können, ohne dass der Empfänger vorher zustimmen muss. Dies ersetzt das bisherige schriftliche Zustellungsverfahren und ermöglicht eine digitale Bereitstellung mit einer Benachrichtigungspflicht.

Zusätzlich werden zahlreiche Schriftformerfordernisse, wie etwa im Miet- und Vereinsrecht, auf die einfachere Textform reduziert. Eine weitere wichtige Neuerung ist die Einführung einer digitalen Vollmachtsdatenbank für Steuerberater ab 2028. Auch im Wirtschaftsprüfungsrecht und weiteren Bereichen der Verwaltung sollen digitale Lösungen eingeführt werden.

Weitere Maßnahmen umfassen Erleichterungen im Steuerrecht, wie die Reduzierung der Anzahl der Umsatzsteuer-Voranmeldungen durch die Anhebung von Schwellenwerten. Zusätzlich werden Meldepflichten, wie etwa die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige, reduziert.

Insgesamt verfolgt das BEG IV das Ziel, Bürokratie abzubauen und Verwaltungsabläufe durch Digitalisierung und Vereinfachung zu modernisieren.

Wie immer gilt: Steuerberaterin Dorit Schultheiß hilft Ihnen gerne bei Ihrer Steuererklärung.

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Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz