Was genau sind Steuerbescheide?
Für viele mögen diese ein alter Hut sein, aber nicht jeder hat sich damit auseinander gesetzt: Dem Steuerbescheid. Es sollte aber eigentlich niemanden verwundern, wenn er einen erhält, da man daran “selber Schuld” ist. Man erhält einen solchen Steuerbescheid immer dann, wenn man eine Steuererklärung abgegeben hat.
Kurz gesagt sind darin alle Informationen enthalten, welche zur Berechnung Ihrer Steuer geführt haben.
Wie ist der Steuerbescheid aufgebaut?
Wie bei vielen Dingen im deutschen Steuersystem, ist der Aufbau des eigentlichen Bescheides so gut wie immer gleich. Wichtig ist aber ein Punkt, den Sie sich richtig einschärfen müssen im Umgang mit dem Steuerbescheid: Wenn Sie reagieren wollen, dann sollten Sie nicht zu lange warten. Ein solcher Bescheid ist nur dann anfechtbar, wenn Sie innerhalb eins Monats Einspruch einlegen. Lassen Sie die Zeit verstreichen, so ist der Bescheid nicht mehr anfechtbar; aber lassen Sie uns zum eigentlichen Inhalt kommen.
Dieser besteht typischerweise aus drei verschiedenen Seiten. Auf der ersten finden Sie die persönlichen Daten, welche aus der Steuererklärung stammen: Wohnort, Anschrift, voller Name, Geburtsdatum usw.
Außerdem findet sich auf der ersten Seite der Hinweis, ob Sie eine Nachzahlung leisten müssen, wie hoch diese ausfällt. Auch Zahlungszeitraum und Kontodaten sind angegeben.
Die zweite und dritte Seite sind nun die, welche auch für den Steuerberater interessant sind. Hier finden sich die genauen Berechnungen, aus denen Ihre Steuer entstanden sind. Hier werfen dir gerne zusammen einmal einen genaueren Blick drauf, ob Unstimmigkeiten zu einer falschen Berechnung geführt haben. Fehler können auf beiden Seiten leider entstehen – um so wichtiger ist es hier dann schnell zu reagieren.
Manchmal erhält man außerdem einen vorläufigen Bescheid. Dieser bedeutet, dass es auf Grund irgendwelcher Unstimmigkeiten in Ihrer Steuererklärung, es zu Verzögerungen kommt. Man kann gegen diesen noch keinen Einspruch erheben, aber mitunter kann man sich mit diesen auf den eigentlichen Bescheid gut vorbereiten.