Das Jahr neigt sich schnellen Schritten den Enden zu und für nicht gerade wenige Firmen kommt mit dem Ende des Jahres auch das Ende des Geschäftsjahres. Dies mag für den Laien nach dem Selben klingen, ist es aber nicht. Denn das Ende des Geschäftsjahres ist unabhängig von gesetzlichen Feiertagen und dem genauen Monat.

Denn für die meisten Unternehmen bedeutet das Ende des Geschäftsjahres auch, dass Sie einen jährlichen Bericht anfertigen müssen. Dieser Abschlussbericht ist für das Finanzamt notwendig, um die Steuer zu berechnen und Pflicht für jedes Unternehmen. Man unterscheidet hier zwei Arten des Berichtes: Den Jahresabschluss und die Einnahmenüberschussrechnung. Wir wollen im Folgenden auf Beide einmal kurz eingehen.

Einnahmenüberschussrechnung 

Diese art des jährlichen Berichtes ist für kleine Unternehmen vorgesehen. Das ist natürlich ein sehr allgemeiner Begriff und es gibt besonders Voraussetzungen, damit ein Unternehmen nur diesen Abschluss machen darf; nur alleine deswegen, weil dieser weniger aufwendig ist als der eigentliche Jahresabschluss. Zu diesen Voraussetzungen zählt:

  1. Der Umsatz, welchen Sie in einem Jahr erwirtschaften darf nicht höher als 600.000€ sein bzw. es dürften nicht mehr als 60.000€ Gewinn eingefahren werden.
  2. Wenn Sie ein Gewerbetreibender sind ohne eine Kaufmannseigenschaft, haben Sie auch die Möglichkeit zur Einnahmenüberschussrechnung und entfallen aus der Pflicht des Jahresabschlusses.
  3. Zu guter Letzt müssen Freiberufler auch nur eine Einnahmenüberschussrechnung durchführen; wenn Sie keine Gewerbesteuer zahlen müssen, gilt dies für Sie.

Jahresabschluss

Die meisten Unternehmen müssen sich leider mit dem viel aufwendigeren Jahresabschluss beschäftigen. Dieser muss mit einer Spur extra Sorgfalt durchgeführt werden. So muss ein Unternehmen diesen, nachdem er angefertigt und überprüft wurde, ihn auch noch veröffentlichen. Über das ELSTER Portal geschieht dies seit 2013 elektronisch und findet sich anschließend im Bundesanzeiger und Handelsregister wieder.

Die wichtigsten Bestandteile, die eine stetiger Pflege über des Jahres bedürfen, ist die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung; werden hier die Daten über das Jahr hinweg nicht ordentlich gepflegt, ist der Aufwand immens, diese doch noch korrekt darzustellen.

Der jährliche Bericht