Auch wenn es von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich ist, müssen sich viele bald mit dem Jahresabschluss auseinandersetzen. Wann das finanzielle Jahr für ein Unternehmen angefangen hat, ist wie gesagt immer leicht unterschiedlich. Aber das Ende des Kalenderjahres bedeutet für viele auch das Ende des Geschäftsjahres. Mit einer guten Begleitung in der Buchführung, ist der abschließende Bericht leichter zu bewältigen – aber es ist immer noch ein enormer Aufwand.
Wann muss ein Jahresabschluss angefertigt werden?
Die meisten Unternehmen müssen sich mit diesem aufwändigen Bericht auseinandersetzen. Nur wenn ein Unternehmen, besser gesagt dessen Einnahmen, klein genug sind sieht die Sache anders aus. Was das im Detail heisst? Nun:
- Ihr Unternehmen darf keine Kapitalgesellschaft sein. Auch UGs, GmbHs und Kaufleute, müssen einen Jahresabschluss anfertigen.
- Sie sind Kleinunternehmer oder Freiberufler? Dann sind Sie vom Jahresabschluss befreit.
- Zu guter Letzt, dürfen Sie nicht zu viel eingenommen haben. Liegen Sie unter 600.000€ Umsatzerlöse und weniger als 60.000€ Jahresüberschuss, sind Sie auch vom Jahresabschluss “gerettet”.
Trifft dies auf Ihr Unternehmen zu, so müssen Sie nur eine Einnahmenüberschussrechnung anfertigen. Dies ist immer noch eine zusätzliche Pflicht, aber weniger aufwändig.
Beim Jahresabschluss gibt es anbei noch einen weiteren Punkt, den Sie neben der Frist beachten müssen. Er muss auf dem ELSTER Portal veröffentlicht werden und dies schon seit langer Zeit wird er elektronisch erwartet.
Was findet sich im Jahresabschluss wieder?
Wer schon einmal die Betriebsprüfung im Hause hatte, wird wissen: Ungenauigkeit sollte es im Jahresbericht eigentlich nicht geben.
Neben Punkte wie dem Lagebericht, der Bilanz und der Schlussbilanz ist ein anderer Punkt sehr wichtig. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung, bzw. allgemein bei der Angabe von Kosten und Einnahmen, muss auf Genauigkeit und Erklärungsbedarf geachtet werden. Bloße Zahlen reichen dem Finanzamt nicht aus. Gibt es hier zu viele Unklarheiten oder Ungereimtheiten, wird gerne einmal genauer nachgefragt.
Unsere Steuerkanzlei aus Lübeck unterstützt Sie selbstverständlich gerne bei der Erstellung.
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