Auch wenn man in dieser Krise, nicht an den Jahresabschluss denken mag: Er wird jedes Jahr fällig. Je nachdem für wann dieser angesetzt ist, können Sie dieses Jahr einen längeren Aufschub erhalten. Hier hören die guten Nachrichten leider auch schon wieder auf. Der Jahresabschluss muss auch dieses Jahr erledigt werden.

Schnell ist es einmal vergessen, aber viele Unternehmen stehen hier in der Pflicht. Nur unter gewissen Umständen, müssen Sie nur eine Einnahmen Überschuss Rechnung erstellen. Um für diese Version des jährlichen Abschlusses “zugelassen” zu sein, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Ihr Unternehmen darf keine Kapitalgesellschaft sein. Auch UGs, GmbHs und Kaufleute, müssen einen Jahresabschluss anfertigen.
  • Sie sind Kleinunternehmer oder Freiberufler? Dann sind Sie vom Jahresabschluss befreit.
  • Zu guter Letzt, dürfen Sie nicht zu viel eingenommen haben. Liegen Sie unter 600.000€ Umsatzerlöse und weniger als 60.000€ Jahresüberschuss, sind Sie auch vom Jahresabschluss “gerettet”.

Fallen Sie nicht unter diese Voraussetzungen, wird es wesentlich aufwändiger für Sie. Es gibt hier eine zusätzliche Pflicht. Der Jahresabschluss muss im so genannten ELSTER Portal veröffentlichtw erden. Dies geschieht seit 2013 anbei elektronisch.

Die Inhalte des Jahresabschlusses

Die wichtigsten Bestandteile, die eine stetiger Pflege über des Jahres bedürfen, ist die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Halten Sie die notwendigen Daten hierfür immer aktuell. Schnell führen unordentliche gepflegte Unterlagen für Unregelmäßigkeiten. Solche Regelmäßigkeiten enden dann schnell in einer Betriebsprüfugn.

Die Bilanz selbst muss selbstverständlich auch noch die Schlussbilanz enthalten.
Ist Ihr Unternehmen nicht börsennotiert, so muss außerdem ein Lagebericht und ein Anhang hinzugefügt werden.
Ist Ihr Unternehmen hingegen börsennotiert, so muss der Lagebericht auch angefertigt werden. Zudem muss eine Kapitalabflussrechnung und der Eigenkapitalsspiegel erstellt und mit veröffentlicht werden.
Wie Sie sehen, ist dies ein im Grunde ganzjähriger Prozess, der am Ende in einen großen Bericht endet.

Unsere Steuerkanzlei aus Lübeck unterstützt Sie selbstverständlich gerne bei der Erstellung.

Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Bleiben Sie gesund!

Der Jahresabschluss steht an