Eine gute Buchführung muss lückenlos und planmäßig sein. Alle Geschäftsvorfälle müssen mit Datum notiert werden – für die Buchführung eines Unternehmens eine sehr aufwändige Pflicht. Für die es nicht wissen: Ja es besteht eine Pflicht hierzu. Je nach Größe des Unternehmens und dessen Jahresumsatz kann es sogar noch ein wenig aufwändiger werden. Wenn dann auch noch Unvorhergesehenes dazu kommt, wird es nicht einfacher. Gerade in den letzten Jahren kam durch Homeoffice, Kurzarbeit und außerdem der kurzzeitigen Mehrwertsteueränderung zusätzliche Arbeit dazu. Neue Konten mussten geöffnet werden und dies selbstverständlich dokumentiert werden – wobei wir unsere Mandanten selbstverständlich gerne unterstützt haben.

Was Sie in der Buchführung erwartet

Auch wenn größtenteils unsere Mandanten sich auf unseren Blog verirren, gibt es immer wieder die einen oder anderen Neuunternehmer, welche gerade erst Ihr Unternehmen starten. Für diese ist der nächste Bereich eher gedacht. Wir wollen im nächsten kurz und vereinfacht erklären, was dieser Begriff bedeutet.

Buchführung oder Buchhaltung, dies wird gerne gleich gesetzt ist die zentrale Anlaufstelle wenn es um die Erfassung von Unternehmensdaten geht. Jegliche Zahlungen werden und müssen hier aufgenommen und kategorisiert werden. Ob nun Geld in die Aktiva eines Unternehmens fliest oder die Passiva durch die Bezahlung von Rechnung erhöht wird – die Buchführung muss diese Bewegungen mit Datum, Höhe, Beleg etc. dokumentieren.

Wie bei vielen Dingen im deutschen Steuerrecht, ist diese in die verschiedensten eignen Kategorien unterteilt. Wenn man es komplett grob halten möchte, kann man aber zwei “Haupt”buchführungszweige als Unterteilungen wählen. Beide gehören anbei zum Rechnungswesen.

Zu einem wäre dort die Betriebsbuchführung, mit welcher über innerbetriebliche Prozesse geurteilt werden kann und man weitere Schritte planen kann. Der zweite, große Bereich ist die Finanzbuchhaltung.  Zweck dieser ist eine „Datensammlung“ ist der Geschäftsvorgänge. Was wurde wann erfasst, von wem stammt eine Zahlung oder Kosten? Kurz gesagt müssen alle Veränderungen auf den Unternehmenskosten erfasst und dokumentiert werden.

Wie immer gilt: Gerne unterstützt unsere Steuerkanzlei aus Lübeck auch Ihr Unternehmen!

Die Buchführung wächst Ihnen über den Kopf?