Wann muss ich eine Einnahmenüberschussrechnung machen?
Gerade in der aktuellen Krise sind gerade die kleinen Unternehmen immer häufiger im Munde. Da diese, wie jedes Unternehmen, seine monatlichen bzw. jährlichen Pflichten hat, wollen wir diesen Monat einen Blick auf eine der anstrengendsten werfen: Die Einnahmenüberschussrechnung.
Das Wort kleine Unternehmen wird dabei gerne immer wieder herumgeworfen, ohne das viele dabei definieren, wann ein Unternehmen als klein gilt – und somit auch wann es eine Einnahmenüberschussrechnung anfertigen muss. Diese stellt anbei eine verkürzte Variante des noch aufwendigeren Jahresabschlusses dar.
Allgemein kann man die Voraussetzung für diesen verkürzten Jahresabschluss auf folgende Art und Weise zusammenfassen:
- Wenn Sie als Freiberufler tätig sind, ist es Ihnen gestattet, die Einnahmenüberschussrechnung (ab hier EüR genannt) durchzuführen. Dies gilt aber auch nur dann, wenn Sie keine Gewerbesteuer zahlen müssen.
- Als Gewerbetreibender ist auch eine EüR möglich, aber nur dann wenn Sie keine Kaufmannseigenschaft haben.
- Zu guter Letzt gilt auch eine Grenze an Umsatz und Gewinn, welche nicht überschritten werden darf. Solange Sie in einem Jahr weniger als 600.000€ erwirtschaften bzw. nicht mehr als 60.000€ Gewinn machen, kann auch ihr Unternehmen eine EüR durchführen.
Einen kleinen Zusatz haben wir aber noch, bevor wir zum Inhalt einer EüR kommen. Wenn Ihr jährlicher Umsatz unter 17.500€ bleibt, müssen Sie sogar nur eine formlose Gewinnermittlung einreichen.
Der Inhalt einer Einnahmenüberschussrechnung
Grob gefasst kann man die EüR in drei verschiedene Teile zusammenfassen:
- Eine Ermittlung des Gewinns muss durchgeführt werden. Aus dieser und der nachfolgenden Aufstellungen berechnet sich dann natürlich auch die Besteuerung Ihres Unternehmens.
- Damit der obere Punkt überhaupt bewerkstelligt werden kann, müssen verschiedene Punkte aufgelistet werden. Dazu gehören unter anderen die Rechnungen, welche Kunden von Ihnen im Laufe des Jahres erhalten haben.
- Der letzte Part sind Ihre Aufwendungen. Miete, Abnutzungskosten und andere notwendige Kosten werden hier mit aufgenommen.
Sollten Sie für die Eür noch Unterstützung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.