Die Homeoffice-Pauschale wurde 2024 verbessert und bietet Arbeitnehmern mehr Möglichkeiten, ihre Heimarbeit steuerlich geltend zu machen. Vor der Corona-Pandemie konnten nur Personen mit einem separaten Arbeitszimmer steuerliche Vorteile nutzen. Mit der Einführung der Homeoffice-Pauschale durch das Jahressteuergesetz 2020 änderte sich dies, und nun können auch diejenigen profitieren, die in einer Arbeitsecke, am Küchentisch oder sogar auf dem Balkon arbeiten.

Ab 2024 können Arbeitnehmer pro Homeoffice-Tag 6 Euro absetzen, und dies für bis zu 210 Tage im Jahr, was maximal 1.260 Euro ergibt. Vorher lag das Limit bei 600 Euro jährlich. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten und wird in die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro eingerechnet. Das bedeutet, dass sich die Pauschale nur dann steuerlich bemerkbar macht, wenn die gesamten Werbungskosten diesen Pauschbetrag übersteigen.

Besonders interessant ist die Regelung für Arbeitnehmer ohne eigenes Arbeitszimmer, die nun auch in kleinen Wohnungen steuerlich entlastet werden. Familien mit wenig Platz profitieren, da kein separates Arbeitszimmer mehr erforderlich ist, um die Pauschale zu nutzen.

Für Lehrer und ähnliche Berufe gibt es eine weitere Neuerung: Sie können an einem Tag sowohl die Homeoffice-Pauschale als auch die Entfernungspauschale geltend machen, wenn sie zunächst zur Arbeitsstätte fahren und dann von zu Hause weiterarbeiten. Dies war vorher nicht möglich.

Es lohnt sich besonders für diejenigen, deren Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigen, wie etwa bei längeren Arbeitswegen. Ab dem 21. Kilometer können hier 38 Cent pro Kilometer abgesetzt werden. Auch Arbeitnehmer, die keine Werbungskosten hatten, profitieren von der Pauschale, da der Betrag automatisch abgezogen wird.

Zusammenfassend entlastet die Homeoffice-Pauschale ab 2024 vor allem jene, die zu Hause arbeiten, ohne über ein separates Arbeitszimmer zu verfügen. Sie bietet eine flexible Möglichkeit, die Heimarbeit steuerlich geltend zu machen, sofern die Werbungskosten über den Pauschbetrag hinausgehen.

Wenn auch Sie von Diesen und weiteren Steuerersparnissen profitieren möchten, wenden Sie sich an uns.
Unsere Steuerkanzlei in Lübeck hilft Ihnen gerne bei Ihrer Steuererklärung.

Die Homeoffice-Pauschale im Jahr 2024