Ein Unternehmen hat eine Vielzahl von Pflichten, die Lohnbuchhaltung ist dabei, gerade für den Arbeitnehmer, eine sehr wichtige. Schon unter normalen Umständen, gerade je nach Größe des Unternehmens und Art der Anstellung, kann dies jeden Monat aufwändig “genug” sein. Wenn dazu dann noch andere Sonderfälle dazu kommen, wie in den letzten Jahren recht häufig, erhöht sich die Arbeitslast noch einmal. Dazu können dann noch spezielle Anstellungsformen kommen, aber dazu später ein wenig mehr.

Unsere Steuerkanzlei aus Lübeck unterstützt Sie selbstverständlich gerne dabei!

Der Aufbau der Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung selber wird in verschiedene Untergebiete aufgeteilt.

  • Ein jedes Unternehmen liegt der Informationspflicht den Ämtern gegenüber. Aber es liegt in der Aufgabe der Lohnbuchhaltung, dieser Pflicht nachzukommen. So muss die Quellenbesteuerung ermittelt werden. Dazu ist es notwendig, dass die Lohnsteueranmeldung erfolgt. Ansonsten erhalten die Arbeitnehmer nicht Ihr Nettogeholt und müssten die Steuer selbst abführen.
  • Der zweite Pflichtbereich dieser Art der Buchhaltung betrifft die Krankenkassen. Als Arbeitgeber muss ein Unternehmen einen Krankenkassenachweis haben. Für diesen muss der Arbeitnehmer bei der zugehörigen Krankenkasse angemeldet werden – wenn er seine Anstellung beginnt.
  • Zu guter Letzt, wenn man das so sagen kann, steht die Datenerfassung. Alles was mit den Lohn zu tun hat, muss datiert und übermittelt werden. Die Vorschriften dazu sind in der so genannten Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung zusammengefasst.

Besonderheiten in der Lohnabrechnung

Wie weiter oben schon erwähnt, gibt es auch in einem so klaren Gebiet wie diesen immer wieder Besonderheiten.
Bei einer „normalen“ Anstellung von einer 40 Stunden Woche, die Montags bis Freitags geht, ist der Aufwand immer gleich hoch und es müssen selten Anpassungen gemacht werden.
Bei Sonderfällen, wie Provision, Nachtarbeit, Arbeit am Wochenende oder Gefahrenzuschlägen, sieht das schon anders aus. Hier kann man nicht von einem 100% gleichen Gehalt wie vom Vormonat sprechen – die Daten müssen also öfter aktualisiert werden.

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Die Pflicht der Lohnbuchhaltung