Für die meisten Grundstücksbesitzer sollte der 01.01.2022 ein spezieller Termin sein, da nun die neue Grundsteuer bzw. die Reform dieser greift. Die nächsten Monate werden somit für Viele besonders anstrengend, da die Zeit läuft. Selbstverständlich steht unsere Steuerkanzlei aus Lübeck Ihnen dabei gerne hilfreich zur Seite!

Denn sehr viel Zeit wurde nicht gegeben. Die meisten Eigentümer sollten schon eine Aufforderung vom Finanzamt erhalten haben, eine neue Steuererklärung für Ihr(e) Grundstück(e) durchzuführen. Die Zeit dafür ist leider auch sehr knapp bemessen. In der Zeit zwischen Juli und Oktober dieses Jahres, sollen die neue Steuererklärungen dem Finanzamt vorliegen.

 

Wie kam es zur Reform?

Wie Sie sicher wissen, wurde im Jahr 2018 durch das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnung für verfassungswidrig erklärt. Es gab hier schlicht und einfach keine Gleichmäßigkeit. Dadurch konnten Nachbarn, beide dieselbe Grundstücksgröße und Gebäudegröße, komplett andere Grundsteuern zahlen – was selbstverständlich nicht Sinn der Steuer ist.

Vorher wurden Einheitswerte, die teilweise von 1964 bei den alten Bundesländern und 1935 bei den neuen Bundesländern stammen. Kurz um: Sie waren veraltet!

 

Wonach richtet sich die neue Grundsteuer?

Auch wenn dies eigentlich den meisten Grundstückseigentümern bekannt sein sollte, wollen wir am Ende unseres Blogs auch darauf kurz eingehen. Mit der Ausnahme bestimmter Bundesländer, richtet sich die neue Berechnung nach dem Bundesmodell. Darin fließen Bodenwert, Grundstücksgröße, Gebäudealter und Nettokaltmiete mit ein. Darauf kommt dann noch der Hebesatz, der von Kommune zu Kommune unterschiedlich ist. Somit kann es auch passieren, dass manche Eigentümer weniger Grundsteuer als vor der Reform zahlen müssen!

Abwandlungen oder eigene Varianten gibt es in verschiedenen Bundesländern. Bayern und Baden-Württemberg beziehen die Grundstücksfläche viel stärker in die Berechnung ein. Hamburg, Hessen und Niedersachsen hingegen werfen ein strengeres Auge auf die Lage. Sachsen und Saarland hingegen benutzen das Bundesmodell mit kleinen Abweichungen.

Unsere Steuerkanzlei Schultheiss aus Lübeck unterstützt Sie gerne bei Fragen und Belangen rund um dieses Thema!

Die Reform der Grundsteuer und Sie