Wahrscheinlich müssen Sie gar nicht mehr an die neue Grundsteuererklärung erinnert werden, dennoch wollen wir unseren Blogbeitrag für diesen Monat darauf verwenden. Sollten Sie sich längst darum gekümmert haben, oder schon dabei sind Ihre Arbeiten abzuschließen, hat dieser Beitrag für Sie keinen Belang. Alle Anderen sollten weiterlesen, denn die Uhr tickt, wie man so schön sagt.

In Kürze: Alle Grundstückseigentümer müssen eine neue Grundsteuererklärung abgeben. Diese kann dann ab dem 01. Juli 2022 im ELSTER Portal eingetragen werden. Bis zum 31.10.2022 haben diese dafür Zeit. Aus dieser Erklärung wird eine neue Grundstückssteuer für das Jahr 2025 berechnet. Unsere Steuerkanzlei aus Lübeck unterstützt Sie bei diesen aufwändigen Prozess selbstverständlich gerne.

Die Fristen der Grundsteuererklärung im Überblick

Wir wollen Ihnen auch einen kurzen Überblick über alle wichtigen Daten und Fristen mit auf den Weg geben:

  • 31.03.2022: Ab diesen Zeitpunkt werden von den verschiedenen Stellen der Bundesländer Aufforderungen an Grundstücksbesitzer versendet. Diese sollen auch als Erinnerungen dienen, dass die Grundsteuererklärung ansteht. Da nun schon einige Zeit verstrichen ist, steht nur noch für sehr wenige der Versand der Aufforderung an. Im Juni bekommen Besitzer in Saarland, Hessen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Schleswig-Holstein die Information und im Juli diejenigen aus Bremen. Alle anderen Bundesländer haben die Aufforderung schon längst versendet.
  • 01.07.2022: Dieses Datum sollten Sie sich wie erwähnt ganz fett markieren. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Grundsteuererklärung im ELSTER Portal einreichen. Sollten Sie keinen Account bei diesem Onlinetool haben, müssen Sie diesen möglichst bald anlegen.
  • 31.10.2022: Auch dieses Datum sollten Sie sich im Kalender markieren – oder besser eine Erinnerung ein paar Wochen vorher. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Sie Ihre Erklärung im ELSTER Portal hochgeladen haben. Verpassen Sie den Stichtag besser nicht!
  • 01.01.2025: Noch niemand kann komplett absehen, wie hoch der neue Hebesatz bzw. Ihre Grundsteuer ausfallen wird. Aber ab dem 01.01.2025 sollen Sie diese zahlen. Bis dahin wird aber wahrscheinlich noch einiges passieren.

Bei Fragen können Sie sich wie immer gerne an uns wenden!

Eine Erinnerung an die Grundsteuererklärung