EU setzt auf Steueranreize: Unternehmensflotten sollen schneller auf Elektrofahrzeuge umsteigen

Die Europäische Kommission plant, die Einführung emissionsfreier Fahrzeuge in Unternehmensflotten zu beschleunigen, indem sie steuerliche Anreize für konventionelle Fahrzeuge reduziert. Firmenfahrzeuge machen etwa 60 % aller Neuzulassungen in der EU aus und spielen somit eine entscheidende Rolle bei der Verbreitung von Elektrofahrzeugen.  

Trotz steigender Verkaufszahlen von batterieelektrischen Fahrzeugen bis 2023 kam es 2024 zu einem Rückgang. Ursachen hierfür sind der Wegfall von Subventionen, wirtschaftliche Unsicherheiten und hohe Anschaffungskosten. Zwar profitieren Firmenflotten bereits von steuerlichen Vorteilen, dennoch bleibt der Anteil emissionsfreier Fahrzeuge hinter den Erwartungen zurück. Hemmnisse sind unter anderem zurückhaltende Kundenpräferenzen, Unsicherheiten bezüglich der Ladeinfrastruktur und unklare Restwertentwicklungen.

Die Kommission sieht steuerliche Anreize als effektiven Hebel für eine schnelle Umstellung und fordert die Mitgliedstaaten auf, bestehende fiskalische Regelungen anzupassen:​

  • Reform der Steuervergünstigungen: Anpassungen der Einkommen-, Unternehmens- oder Kfz-Steuer, um konventionelle Fahrzeuge weniger attraktiv zu machen.​
  • Anpassung der Mehrwertsteuer: Reduzierung des Vorsteuerabzugs für konventionelle Fahrzeuge im Rahmen der grünen Mehrwertsteuer-Initiative ab 2026.​
  • Nutzung der Eurovignetten-Richtlinie: Einführung von Maut- oder Straßennutzungsgebühren, wobei emissionsfreie Fahrzeuge finanziell begünstigt werden.​

Ein Beispiel für erfolgreiche Maßnahmen liefert Belgien. Die belgische Regierung hat beschlossen, die Steuervergünstigungen für Diesel-, Benzin- und Hybrid-Firmenwagen auslaufen zu lassen. Ab 2026 sollen nur noch emissionsfreie Firmenwagen steuerlich absetzbar sein. Diese Maßnahmen führten bereits 2024 zu einer Verdreifachung der Verkäufe emissionsfreier Fahrzeuge und einem massiven Ausbau der Ladeinfrastruktur.

Allerdings gibt es auch kritische Stimmen. Die Ministerpräsidenten von Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen fordern in einem gemeinsamen Schreiben an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die ab 2025 drohenden Strafen für überschrittene CO₂-Flottengrenzwerte für Autobauer auszusetzen. Sie argumentieren, dass die Strafzahlungen zu finanziellen Engpässen führen und notwendige Investitionen in die Transformation der Automobilindustrie behindern würden.

Die EU-Kommission plant, bis Ende 2025 eine Gesetzesinitiative für emissionsfreie Unternehmensflotten vorzulegen. Zudem wird ab dem zweiten Quartal 2025 ein Stakeholder-Dialog gestartet, um den Austausch mit Industrie, Leasingunternehmen und Mitgliedstaaten zu fördern. Im Rahmen der grünen Mehrwertsteuer-Initiative, die für 2026 geplant ist, wird eine mögliche Reduzierung von Steuervorteilen für konventionelle Fahrzeuge in Betracht gezogen. ​