Steuerfreie Geschenke für Geschäftspartner und Mitarbeiter
Auch wenn man bei Steuern nicht unbedingt gleich an Geschenke denkt, können diese für Ihr Unternehmen “gewinnbringend” sein. Sei es um geschäftliche Beziehungen zu erhalten oder die Stimmung der Mitarbeit heben: Geschenke sind immer eine willkommene Möglichkeit. Daher ist die Entscheidung eine Kleinigkeit an die einen oder Anderen zu verschenken natürlich schnell getroffen.
Man muss hier aber natürlich, wie sollte es anders sein, aufpassen. Schnell kann hier aus einem Geschenk eine steuerliche Belastung werden. Es müssen einige Punkte vorher beachtet und sicher gestellt sein.
- So ein Geschenk sollte aus betrieblichen Gründen gemacht werden. Es sollen auch keine Gegenleistung damit einher gehen.
- Möchten Sie den Preis des Geschenkes absetzen, müssen Sie leider auf die Kosten achten. Mehr als 35€ pro Person und Jahr darf es leider nicht sein.
- Der Wert eines Geschenks muss vom Empfänger versteuert werden. Es wird also im Grunde wie eine Einnahme verbucht. Möchte man dies umgehen, kann man die Geschenke schon im Vorfeld versteuern. Dies muss dann aber auch für alle Geschenke gemacht werden. ABER: Übernimmt man hier steuern, gelten diese als zusätzliches Geschenk. Daher sollte das Geschenk deutlich unter den 35€ liegen.
- Auch wenn es erst einmal seltsam klingt: Man muss den Beschenkten darüber informieren, wenn man das Geschenk schon versteuert hat. Ansonsten läuft man Gefahr, dass das Geschenk noch einmal versteuert wird.
- Werbeartikel, genauer Gesagt “Streuwerbeartikel” bis zu einem Wert von 10€ gelten nicht als Geschenke. Als solche werden USB Sticks, Kugelschreiber und Ähnliches bezeichnet.
- Bei Mitarbeitern gilt: Bei Geschenken zur Geburt, Hochzeit oder Jubiläen können die Kosten immer als Betriebsausgaben verbucht werden. Der Wert spielt hier keine Rolle, es darf aber nur eine Sachleistung sein.
- Es gilt außerdem, dass der Steuerfreibetrag bei Mitarbeiten bei maximal 60€ liegen darf.
An dieser Stelle wünschen wir Ihnen natürlich viele Geschenke, eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Ihr Team der Steuerberatung Schultheiss aus Lübeck.