Und wieder ist ein Jahr vorbei, dass wir viele sich anders gewünscht hätten – aber wie passt das zum Thema Buchführung? Nun mit Änderungen, Zuschlägen, Vertragsänderungen usw. ist es nicht unbedingt immer einfach alle Geschäftsvorfälle passend zum Datum zu erfassen. Das man dazu aber die Pflicht hat, sollte eigentlich jedem bekannt sein, der auch nur im Ansatz mit der Buchhaltung eines Unternehmens zu tun hatte.
Wie immer gilt hier: Wie aufwändig das ganze ist hängt vom Unternehmen selbst ab – und da spielt die Größe selbstverständlich eine bedeutende Rolle. Viele Unternehmen müssen ja auch die doppelte Buchführung durchführen – welche als Vorbereitung für den Jahresabschluss dient. Wenn dann auch noch turbulente Jahre, wie die letzten es nun einmal waren, dazu kommen, wird das natürlich nicht einfacher.
Homeoffice, Kurzarbeit und außerdem der kurzzeitigen Mehrwertsteueränderung zusätzliche Arbeit dazu. Neue Konten mussten geöffnet werden und dies selbstverständlich dokumentiert werden – wobei wir unsere Mandanten selbstverständlich gerne unterstützt haben.
Auch wenn größtenteils unsere Mandanten sich auf unseren Blog verirren, gibt es immer wieder die einen oder anderen Neuunternehmer, welche gerade erst Ihr Unternehmen starten. Für diese ist der nächste Bereich eher gedacht. Wir wollen im nächsten kurz und vereinfacht erklären, was dieser Begriff bedeutet.
Buchführung oder Buchhaltung, dies wird gerne gleich gesetzt ist die zentrale Anlaufstelle wenn es um die Erfassung von Unternehmensdaten geht. Jegliche Zahlungen werden und müssen hier aufgenommen und kategorisiert werden. Ob nun Geld in die Aktiva eines Unternehmens fliest oder die Passiva durch die Bezahlung von Rechnung erhöht wird – die Buchführung muss diese Bewegungen mit Datum, Höhe, Beleg etc. dokumentieren.
Wie bei vielen Dingen im deutschen Steuerrecht, ist diese in die verschiedensten eignen Kategorien unterteilt. Wenn man es komplett grob halten möchte, kann man aber zwei “Haupt”buchführungszweige als Unterteilungen wählen. Beide gehören anbei zum Rechnungswesen.
An dieser Stelle möchten wir uns bei allen unseren Mandanten bedanken und wünsche Ihnen eine erholsame Festzeit.