Ihre persönliche Unterstützung bei der Lohnbuchhaltung
Es ist relativ egal, ob Sie ein mittelständisches oder kleines Unternehmen vertreten: Es gibt einige Pflichten welche monatlich erledigt werden müssen. Zu diesen Pflichten gehört auch die Lohnbuchhaltung.
Je nach Anzahl der Mitarbeiter oder spezieller Anstellungsarten (z.B. Nachtarbeit oder Provision) kann das mal weniger, aber oft eher mehr kompliziert ausfallen. Unsere Steuerkanzlei Schultheiss aus Lübeck bieten Ihnen daher gerne Unterstützung und eine Erleichterung Ihrer Lasten an.
Die drei Gebiete der Lohnbuchhaltung
Wie viele steuerliche Bereiche, kann man auch bei der Lohnbuchhaltung verschiedene Teilbereiche festmachen. Vor dem Gesetzgeber gibt es folgende drei, grobe Unterteilungen:
- Die Datenerfassung hat gerade in der heutigen, digitalen Zeit immer mehr Gewicht. Sie müssen schnell und zuverlässig erfasst, entsprechend datiert und übermittelt werden. Das ganz wird in der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung zusammengefasst.
- Jeder Arbeitgeber benötigt einen Krankenkassenachweis. Um diesen zu erhalten, müssen die Angestellten bei der jeweiligen Krankenkasse angemeldet werden – dem zweiten Pflichtbereich der Lohnbuchhaltung.
- Auch die Informationspflicht der verschiedenen Ämter fällt unter den Zuständigkeitsbereich der Lohnbuchhaltung. Damit die Arbeitnehmer Ihr Nettogehalt erhalten und nicht selber die Steuer abführen müssen, muss die Lohnsteueranmeldung erfolgen. Ansonsten fehlen die notwendigen Quellenbesteuerungen
Das Aufgabenfeld Lohnabrechnung
Wie Sie sich aus den oben aufgeführten Gebieten denken können, ist die Erstellung der Lohnabrechnung ein Hauptteil der monatlichen Aufgaben.
Einfach zu sagen: Der Aufwand für jedes Unternehmen ist proportionell gleich hoch, wäre eine zu starke Pauschalisierung.
Bei einer „normalen“ Anstellung von einer 40 Stunden Woche, die Montags bis Freitags geht, ist der Aufwand immer gleich hoch und es müssen selten Anpassungen gemacht werden.
Bei Sonderfällen, wie Provision, Nachtarbeit, Arbeit am Wochenende oder Gefahrenzuschlägen, sieht das schon anders aus. Hier kann man nicht von einem 100% gleichen Gehalt wie vom Vormonat sprechen – die Daten müssen also öfter aktualisiert werden.
Bei Fragen oder für eine Unterstützung, kontaktieren Sie uns gerne.