Buchhaltungen, somit auch die Lohnbuchhaltungen, hatten wahrscheinlich ein “spannendes” Jahr. Normalerweise müssen Sie sich die Wenigsten mit Punkten wie Zeitarbeit auseinandersetzen. Leider ist dies dann doch relativ häufig notwendig geworden.

Das die Lohnbuchhaltung eine der monatlichen Pflichten ist, wurde das Ganze auch nicht einfacher. Wenn man dazu noch die sonstigen Sonderfälle rechnet (Provisionen oder Nachtarbeit) ist die Notwendigkeit nach Unterstützung verständlich. Unsere Steuerkanzlei aus Lübeck stand und steht Ihnen hier selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Der Aufbau der Lohnbuchhaltung

Selbstverständlich kann man dieses Fachgebiet und verschiedene Untergebiete aufteilen. Das Finanzamt unterscheidet hier bei, grob gesagt, der verschiedene Teilgebiete:

  • Ein jedes Unternehmen liegt der Informationspflicht den Ämtern gegenüber. Aber es liegt in der Aufgabe der Lohnbuchhaltung, dieser Pflicht nachzukommen. So muss die Quellenbesteuerung ermittelt werden. Dazu ist es notwendig, dass die Lohnsteueranmeldung erfolgt. Ansonsten erhalten die Arbeitnehmer nicht Ihr Nettogeholt und müssten die Steuer selbst abführen.
  • Der zweite Pflichtbereich dieser Art der Buchhaltung betrifft die Krankenkassen. Als Arbeitgeber muss ein Unternehmen einen Krankenkassenachweis haben. Für diesen muss der Arbeitnehmer bei der zugehörigen Krankenkasse angemeldet werden – wenn er seine Anstellung beginnt.
  • Zu guter Letzt, wenn man das so sagen kann, steht die Datenerfassung. Alles was mit den Lohn zu tun hat, muss datiert und übermittelt werden. Die Vorschriften dazu sind in der so genannten Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung zusammengefasst.

Besonderheiten in der Lohnabrechnung

Wie weiter oben schon erwähnt, gibt es auch in einem so klaren Gebiet wie diesen immer wieder Besonderheiten.
Bei einer „normalen“ Anstellung von einer 40 Stunden Woche, die Montags bis Freitags geht, ist der Aufwand immer gleich hoch und es müssen selten Anpassungen gemacht werden.
Bei Sonderfällen, wie Provision, Nachtarbeit, Arbeit am Wochenende oder Gefahrenzuschlägen, sieht das schon anders aus. Hier kann man nicht von einem 100% gleichen Gehalt wie vom Vormonat sprechen – die Daten müssen also öfter aktualisiert werden.

Bei Fragen oder für eine Unterstützung, kontaktieren Sie uns gerne.

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