Beschleunigt durch die letzten 3 Jahre hat sich viel getan im Steuerrecht – speziell wenn es um das Homeoffice geht. Sei es nun allgemeines Arbeiten von zu Hause, Hybridmodelle oder Ähnliches – es gibt in diesen Bereichen stetig Änderungen. Daher wollen wir diesen Monat auf ein paar dieser Änderungen kurz eingehen.

Der Werbungskostenabzug

Allgemein fallen kosten, egal ob Arbeitszimmer oder “Homeoffice, unter die so genannten Werbungskostenabzüge. Diese sind generell Kosten welche durch eine berufliche Tätigkeit entstehen. Leider haben hier immer noch viele den Eindruck, dies sind separate Kosten, die immer abgerechnet werden können.
Bisher gab es auch eine stärkere Beschränkung, wie lange die Homeofficepauschale gilt und was genau als Arbeitszimmer angesehen werden kann. Bei beiden haben sich nun ein paar Dinge geändert, welche das Arbeiten von zu Hause einfacher gestalten.

  • Wie immer gilt: Das Arbeitszimmer muss der Mittelpunkt der beruflichen und betrieblichen Arbeit sein. Dies bedeutet nicht, dass damit ein z.B. Arbeitszimmer für Lehrer mehr in Frage kommt. Diese arbeiten ja nicht vollberuflich von zu Hause. Hier ist eine Jahrespauschale von 1.260€ möglich oder aber die tatsächlichen Aufwendungen, die aber nachgewiesen werden müssen. Fehlen allgemein Nachweise bzgl. des Arbeitszimmers, so reduziert sich der Betrag von 1.260€ pro Monat um 105€.
  • Eigentlich sollte die Homofficepauschale nur bis 2022 laufen. Diese Frist wurde aber nun aufgehoben und ein wenig an der Pauschale nachgebessert. Zuvor konnte pro Tag im Homeoffice 5€ beantragt werden und bis zu einem Maximum von 120 Tagen. Nun sind es 6€ pro Tag und außerdem können bis zu 210 Tage angegeben werden.
    Auch der Höchstbetrag ändert sich somit. Waren es vorher maximal 600€ so können nun bis zu 1.260€ pro Jahr angegeben werden.

Der große Unterschied bleibt aber immer noch: Das Arbeitszimmer ist abgesondert von den anderen Tätigkeiten im Haushalt. Was für das Homeoffice genutzt wird, und sei es der Küchentisch, ist für die Erklärung irrelevant.

Bei Fragen steht unsere Steuerkanzlei aus Lübeck Ihnen wie immer gerne zur Verfügung!

 

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