Wir haben im Zuge unserer Blogposts des Öfteren auf Zuwendungen aufmerksam gemacht. Diese sind eine Möglichkeit für Unternehmen Ihren Mitarbeitern Zusatzleistungen zukommen zu lassen, welche, richtig benutzt, Lohn- und Einkommenssteuer frei sind. Hier ändert sich auch immer wieder etwas, was sich schon an der Inflationsprämie zeigt.
Gründe für die Inflationsprämie
Wie im Grunde jeder schon mitbekommen hat, sind die Lebenskosten durch den nahen Krieg in diesem Jahr immer weiter gestiegen. Um dem entgegen zu wirken wurde im Zuge des dritten Entlastungspaketes auch eine Inflationsprämie eingeführt.
Wer kann diese Inflationsprämie erhalten?
Bis zu 3000€ können dem jeweiligen Mitarbeiter steuerfrei ausgezahlt werden – also kann im Grunde jeder Arbeitnehmer diese Prämie erhalten. Wichtig ist dabei aber, dass es bei bestimmten Anstellungsarten (wie Kurzarbeit) hier zu sozialversicherungsrechtlichen Problemen kommen kann.
Was gibt es bei der Inflationsprämie zu beachten?
Sind andere steuerfreie Leistungen vorgesehen, so dürfen diese durch die Prämie nicht “verdrängt” werden oder als ersetzt angesehen.
Es dürfen maximal bis zu 3000€ bis zum 31.12.2024 ausgezahlt werden und diese Zahlung ist freiwillig – Unternehmen stehen hier nicht in der Pflicht.
Sollte die Prämie gewährt werden, müssen Arbeitgeber verschiedene Punkte bedenken. So muss die Auszahlung im Lohnkonto verzeichnet werden. Sie muss außerdem ausreichend begründet sein – hier reicht aber in Hinweis auf die allgemeinen Preissteigerungen.
Außerdem ist diese Zahlung in keinem Fall ein Ersatz zu irgendwelchen anderen, vereinbarten Vergütungen – Stichwort Tarifverträge.
Viele denken and dieser Stelle sich wahrscheinlich, dass es ein wenig an die Energiepauschale erinnert. Dieser Vergleich hinkt aber in mehrerlei Hinsicht.
Diese war steuerpflichtig und noch viel wichtiger: Der Arbeitgeber wird hier keine Erstattung erhalten!
Auch gibt es die Möglichkeit die Inflationsprämie anders als in Form einer reinen Auszahlung eingebracht werden.
Hier empfehlen wir aber ausdrücklich: Lassen Sie sich vor solchen kreativen Ideen gut beraten.
Unsere Steuerkanzlei aus Lübeck steht Ihnen hier mit Rat und Tat wie immer gerne zur Seite.