Eine der aufwendigsten Pflichten, welche Unternehmen nachkommen müssen, ist der Jahresabschluss. Ob Ihr Unternehmen dazu verpflichtet ist, hängt nicht davon ab, wieviel Umsatz Sie machen bzw. wie groß Ihr Unternehmen ist. Auch welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat, ist ausschlaggebend.

jahresabschluss

Folgende Gesellschaftsformen müssen einen Jahresabschluss anfertigen:

  • Versicherungsunternehmen
  • Kommanditgesellschaften (KG)
  • Kreditinstitute
  • Kapitalgesellschaften
  • Handelsgesellschaften (OHG)
  • Genossenschaften
  • Finanzdienstleister
  • Pensionsfonds

Wie weiter oben schon angedeutet, ist natürlich nicht jedes Unternehmen dazu verpflichtet einen Jahresabschluss anzufertigen und diesen dann noch zu veröffentlichen. Sollte in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 60.000 Euro Jahresüberschuss erwirtschaftet werden bzw. nicht mehr als 600.000 Euro Umsatzerlöse, so müssen selbst Einzelkaufleute keinen Jahresüberschuss anfertigen. Für solche Unternehmen reicht es vollkommen, wenn eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung angefertigt wird.

Alle anderen Unternehmen müssen die aufwendige Arbeit des Jahresabschlusses in Angriff nehmen, bei dem unsere Steuerkanzlei natürlich gerne unterstützt. Der Aufwand sollte hierbei nicht unterschätzt werden!
Ein Solcher Abschlussbericht muss nicht nur veröffentlicht werden, es kommt noch eine externe Überprüfung mit hinzu – also kein Spielraum für Fehler. Im Zuge des Jahresabschlusses müssen verschiedene Bestandteile angefertigt werden, welche eine gute Vorbereitung durch eine ordentlich geführte Buchführung voraussetzen.

Hier ein Überblick über die Vier Bestandteile eines Jahresabschlusses:

  • Der Anhang: Das Finanzamt gibt sich nicht nur mit den Zahlen eines Berichtes zufrieden. Von daher müssen im Anhang alle Finanzpositionen genauer erläutert werden, die verschiedenen Geschäftsabläufe erklärt sein.
  • Die Bilanz: Wie der Name schon erahnen lässt, wird in der Bilanz das Vermögen (die Aktiva) und die Passiva (Schulden) einander gegenübergestellt.
  • Die Gewinn- und Verlustrechnung: Auch hier ist der Name relativ selbsterklärend: Die Erträge und Aufwände eines Jahres werden in diesem Part aufgelistet.
  • Lagebericht: Der Lagebericht umfasst die aktuelle Lage eines Unternehmens und natürlich auch die verschiedenen Geschäftsabläufe im genaueren Detail.

Sollten Sie Unterstützung bei Ihrem Jahresabschluss haben oder Sie wünschen dazu eine umfassende Beratung, können Sie unsere Steuerkanzlei aus Lübeck gerne kontaktieren.

Jahresabschluss Lübeck