Arbeitgeber stehen jeden Monat in der Pflicht, Ihren Arbeitnehmern eine Lohnabrechnung auszustellen. Der Arbeitnehmer benötigt diese als Beleg, um einen Beleg über alle steuerlichen Abgaben an die Sozialversicherung und ans Finanzamt zu haben. Dabei gilt außerdem zu beachten, dass es nicht ausreicht, diese dem Arbeitnehmer in digitaler Form auszustellen.
Notwendige Inhalte einer Lohnabrechnung in Lübeck
Natürlich ist es nicht nur notwendig, dass der Arbeitnehmer jeden Monat eine Lohnabrechnung erhält. Diese muss auch alle notwendigen Angaben enthalten, die hier aufgelistet sind:
Allgemeine Angaben:
- Anschrift und Name des Arbeitgebers
- Anschrift, Geburtsdatum und vollständiger Name des Arbeitnehmers
- Beginn bzw. Ende der Beschäftigung
- Steuer-ID des Arbeitnehmers, Steuerklasse und Versicherungsnummer
- Zeitraum der Abrechnung
Neben diesen allgemeinen Angaben, müssen aber auch die konkreten Entgeltbestandteile aufgelistet werden:
- Aufwandsentschädigung
- Auszahlungsbetrag
- Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge
- Bruttolohn/Bruttogehalt
- Geldwerte Vorteile / Sachbezüge
- Kirchensteuerabzug
- Persönliche Abzüge
- Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers
- Steuerfreibeträge
- Vermögenswirksame Leistungen
Neben diesen Angaben die für den Arbeitnehmer wichtig und notwendig sind, muss für das Finanzamt und andere zuständige Stellen, wie die Krankenversicherung, auch noch die Lohnnebenkosten verzeichnen und weiterleiten.
Zu den Lohnnebenkosten gehören:
- Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Kosten für berufsbedinge Weiter- und Ausbildung
- Steuern auf Angestelltenzahl oder Gehalts- bzw. Lohnsumme
- Sonstige Aufwendungen
- Anwerbungskosten
- Berufsbekleidung
- Umzugskosten
Sonderfälle in der Lohnabrechnung
Natürlich gilt es auch die verschiedenen Sonderfälle zu beachten, die ebenfalls in der Lohnabrechnung aufgeführt werden müssen. Diese stellen z.B. andere Beschäftigungsformen neben der Vollzeit dar, also z.B. Halbtagsbeschäftigung oder Stundenjobs.
Auch die Nachtarbeit, Arbeiten an Feier- und Sonntagen, sowie Prämienzahlungen müssen beachtet werden.
Gerade bei kleinen und mittelständigen Unternehmen, die normalerweise keine Abteilung für die Lohnbuchhaltung haben, bedeutet eine Unterstützung durch unsere Steuerkanzlei in Lübeck eine deutliche Entlastung.
Für eine ausführliche Beratung zu diesem, aber auch anderen steuerlichen Angelegenheiten, können Sie stets mit uns in Kontakt treten. Ob nun per Mail, Kontaktformular oder durch einen Anruf bleibt Ihnen überlassen.