Ob nun als kleines oder mittelständisches Unternehmen: Im Monat stehen viele steuerliche Pflichten für Sie an. Eine dieser Pflichten, welche gerade für die Mitarbeiter von Belang ist, ist die Lohnbuchhaltung. Diese kann, je nach Anzahl und Anstellung der Mitarbeiter, sehr kompliziert und umfangreich ausfallen – weswegen unsere Steuerkanzlei Schultheiss aus Lübeck Sie gerne dabei unterstützt.
Die Pflichten der Lohnbuchhaltung
Grob betrachtet gibt es vom Gesetzgeber her drei verschiedene Gebiete, in die sich die Lohnbuchhaltung gliedert.
- Zunächst einmal muss natürlich gewährleistet sein, dass das entsprechende Amt informiert ist. Dies bedeutet, dass eine Lohnsteueranmeldung erfolgen muss. Ohne diese, kann der Arbeitnehmer gar nicht sein Nettogehalt erhalten und die Steuern selber abführen – es würde schlicht und ergreifen die Quellenbesteuerung der Lohnsteuer fehlen.
- Auch eine Anmeldung bei den Krankenkassen, sowie Weiterleitung von Krankheitsfällen, fällt unter den Pflichtbereich der Lohnbuchhaltung. Dafür erhält der Arbeitgeber auch den notwendigen Krankenkassennachweis.
- Der letzte große Pflichtbereich betrifft die Datenerfassung. Diese müssen nicht nur mit korrekten Datum festgehalten werden, sondern auch übermittelt werden – zusammengefasst wird dies in der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung. Dies ist für die Sozialversicherung notwendig.
Lohnabrechnungen
Die meisten unserer Mandanten wissen es genau: Mit der Lohnbuchhaltung ist unweigerlich die Lohnabrechnung verbunden – und das leider auch als einer der aufwändigsten Parts. So muss diese alleine jeden Monat erstellt und dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden.
Wie groß der Aufwand ist, kann sich leider nicht pauschalisieren lassen, da dies vom Unternehmen, aber auch der Anstellungsart abhängt. Gewisse Eckdaten müssen aber bei jedem Betrieb erfasst und aktualisiert werden.
Liegt eine Anstellungsform einer normalen 40 Stunden Arbeitswoche vor, so bedeutet dies meist viel weniger Aufwand. Sobald aber Punkte wie Provision, Wochenendarbeit oder andere Sondervergütungen hinzu, steigt der Aufwand schnell an.
Gerne unterstützt unsere Steuerkanzlei Schultheiss auch Ihr Unternehmen, bei der monatlichen Bewältigung der Lohnbuchhaltung. Bei Fragen können Sie uns natürlich gerne kontaktieren!