Neue Umsatzgrenzenfür Kleinunternehmer -erstmals Nettoumsätze maßgeblich

Ab dem 1. Januar 2025 treten für Kleinunternehmer in Deutschland bedeutende Änderungen in Kraft. Die Umsatzgrenzen werden angehoben und beziehen sich nun auf Nettoumsätze. Zudem kann es erstmals zu unterjährigen Wechseln von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung kommen.

Neue Umsatzgrenzen ab 2025

Die bisherigen Umsatzgrenzen von 22.000 € im Vorjahr und 50.000 € im laufenden Jahr (brutto) werden durch folgende Nettogrenzen ersetzt:

  • Vorjahr: bis zu 25.000 € Nettoumsatz
  • Laufendes Jahr: bis zu 100.000 € Nettoumsatz

Überschreitet ein Unternehmer im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 € Nettoumsatz, entfällt die Kleinunternehmerregelung ab dem Zeitpunkt der Überschreitung. Dies bedeutet, dass ab diesem Moment Umsatzsteuer auf Rechnungen ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt werden muss.

Beispiel

Ein Unternehmer erzielt im Jahr 2024 einen Nettoumsatz von 24.000 €. Für 2025 prognostiziert er einen Umsatz von 98.000 €. Da beide Beträge unter den neuen Grenzwerten liegen, kann er im Jahr 2025 weiterhin die Kleinunternehmerregelung anwenden. Sollte er jedoch bereits am 31. August 2025 einen Umsatz von 100.000 € erreichen, muss er ab dem 1. September 2025 zur Regelbesteuerung wechseln und entsprechend Umsatzsteuer ausweisen.

Empfehlung

Aufgrund dieser Änderungen ist es für Kleinunternehmer essenziell, ihre Umsätze regelmäßig zu überwachen und frühzeitig Prognosen zu erstellen. Unsere Steuerkanzlei steht Ihnen dabei gerne beratend zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie optimal auf die neuen Regelungen vorbereitet sind und mögliche steuerliche Nachteile vermeiden.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen auf den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen basieren und sich Änderungen vorbehalten sind. Für eine individuelle Beratung empfehlen wir, einen Termin mit uns zu vereinbaren.