Neue Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs ab 2026 – worauf Sie achten sollten

Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs in Deutschland. Grund dafür ist die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 € pro Stunde.

Für Minijobs steigt die monatliche Verdienstgrenze von 556 € auf 603 €. Geringfügig Beschäftigte können damit künftig rund 47 € mehr verdienen, ohne dass ihr Minijob-Status verloren geht.

Für Midijobs verschiebt sich die Untergrenze entsprechend: Sie beginnen ab 603,01 € monatlich und reichen wie bisher bis 2.000 €.

Diese Anpassungen haben praktische Folgen: Wer regelmäßig über 603 € verdient, unterliegt ab 2026 der vollen Sozialversicherungspflicht, einschließlich Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Arbeitgeber sollten daher ihre Arbeitsverträge, Entgeltangaben und Meldungen prüfen. Liegt der Verdienst innerhalb der neuen Grenzen? Ist der Status korrekt als Minijob oder Midijob definiert?

Für Steuerberatung und Lohnbuchhaltung ist jetzt ein Blick auf alle bestehenden Minijob-Verhältnisse empfehlenswert, insbesondere wenn Gehälter nahe der Grenze liegen oder durch Zuschläge überschritten werden. Gleichzeitig eröffnet die neue Regelung die Möglichkeit, den Minijob-Rahmen komfortabler zu nutzen, ohne den Status zu verlieren.

Das Team von Steuerberaterin Dorit Schultheiß unterstützt Sie bei der Überprüfung Ihrer Beschäftigungsverhältnisse, bei korrekten Lohn- und Sozialversicherungsmeldungen und bei der optimalen Nutzung der neuen gesetzlichen Verdienstgrenzen – für Sicherheit und Planungssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.