Wir hoffen erst einmal, dass Sie alle gut ins neue Jahr gekommen sind. Trotz der kalten Tage heißt es für viele schon lange wieder: Die Arbeit ruft. Für so manche Privatperson wartet außerdem die private Steuererklärung auf Erledigung – zumindest, wenn Sie diese freiwillig abgeben möchten.

Und wie wahrscheinlich auch jedes Jahr, wenn es um die private Steuererklärung geht, werden viele von uns Steuerberatern überprüft oder durchgeführt werden. Und zumindest bei denen die überprüft werden, finden wir immer wieder Fehler, die sich über die Jahre auch widerholt haben. Daher wollen wir den Anfang des Jahres nutzen, um daran einige Erinnerungen wachzurütteln – wir hatten ja schon einmal darauf angewiesen.

Einer der häufigsten Fehler, den wir aber bei aller Überprüfung auch nicht beheben können, ist relativ klar: Die Steuererklärung wird erst gar nicht gemacht. Gerade wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, wird es von vielen Mitbürgern als ein zu großer Aufwand angesehen. Dabei lohnt es sich, speziell bei allen Pendlern, eine Steuererklärung abzugeben – so gut wie immer kann man mit Rückzahlungen rechnen. Also raffen Sie sich dieses Jahr vielleicht einmal auf und geben Sie eine private Steuererklärung ab oder lassen sich beraten – vielleicht lohnt es sich mehr als Sie denken.

Der zweit häufigste Fehler, und gegen den kann unsere Steuerkanzlei aus Lübeck Etwas unternehmen, ist Unachtsamkeit. Häufig werden Angaben an falscher Stelle gemacht, was im allerschlimmsten Fall sogar zu Nachzahlungen führen kann.
Passt man nicht so richtig auf, kann es auch sehr fix zu einem Zahlendreher kommen. Dies kann nicht nur bei der Berechnung zu falschen Ergebnissen führen; ist die Bankverbindung falsch angegeben, führt das zu Verzögerungen, wenn nicht Ausfall von Rückzahlungen.

Sie sehen also, das Fehlerpotential ist recht groß – noch mehr, wenn man beachtet, dass nicht unbedingt jeder weiß, was er wo angeben kann. Gerne hilft unsere Steuerkanzlei aus Lübeck Ihnen dabei, Ihre Steuererklärung zu optimieren.

Obacht bei der privaten Steuererklärung – Lübeck