Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich – Was jetzt zählt

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die Pflicht zur E-Rechnung für Unternehmen im B2B-Bereich. Das bedeutet: Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format erstellt und empfangen werden, das eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht. Klassische PDF-Rechnungen oder Papierdokumente gelten nicht mehr als ordnungsgemäß – es sei denn, sie fallen unter eine der gesetzlich geregelten Ausnahmen, etwa für Kleinbeträge unter 250 € oder steuerfreie Leistungen.

Die Einführung der E-Rechnung ist ein zentraler Schritt hin zur vollständigen Digitalisierung des Geschäftsverkehrs. Sie basiert auf der europäischen Norm EN 16931 und soll nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch Steuerbetrug wirksam bekämpfen.

Zwar bestehen noch Übergangsregelungen – insbesondere für kleinere Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von maximal 800.000 € – doch diese enden spätestens 2027. Daher ist es jetzt entscheidend, dass alle betroffenen Unternehmen in der Lage sind, E-Rechnungen rechtskonform zu empfangen, zu verarbeiten und zu archivieren.

Wer das nicht sicherstellt, riskiert erhebliche Nachteile – insbesondere beim Vorsteuerabzug, der nur bei ordnungsgemäßen Rechnungen geltend gemacht werden kann. Schon kleine formale Fehler können bares Geld kosten.

Steuerberaterin Dorit Schultheiß unterstützt Sie bei der Anpassung Ihrer betrieblichen Abläufe und prüft mit Ihnen gemeinsam, ob Ihre Software- und Kommunikationssysteme für die E-Rechnung gerüstet sind. So bleiben Sie auch in Zeiten digitaler Umbrüche rechtlich sicher und betriebswirtschaftlich effizient aufgestellt.