Rückblick auf die wichtigsten Steueränderungen in 2025

Das Jahr 2025 brachte in Deutschland zahlreiche steuerliche Änderungen, die sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und Freiberufler von Bedeutung sind. Viele dieser Neuerungen sind zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten und betreffen zentrale Bereiche wie Einkommensteuer, Freibeträge, Steuerbefreiungen und die Abgabenordnung. Im Folgenden geben wir einen kompakten Überblick über die wichtigsten Punkte des Jahres.

Ein zentrales Anliegen der Steuerpolitik 2025 war die Entlastung der Steuerzahler, etwa durch die Anhebung des Grundfreibetrags. Dieser steigt für das Jahr 2025 auf 12.096 Euro (Single) bzw. 24.192 Euro bei Zusammenveranlagung. Gleichzeitig wurden die Tarifeckwerte der Einkommensteuer nach rechts verschoben, was eine teilweise Entlastung für kleine und mittlere Einkommen bedeutet und einer weiteren kalten Progression entgegenwirkt. Der Kinderfreibetrag wurde ebenfalls erhöht. Zudem wurde das Kindergeld zum 1. Januar 2025 von 250 Euro auf 255 Euro monatlich angehoben.

Im Bereich der Einkommensteuer gibt es mehrere praxisrelevante Neuerungen: So wurde die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen mit einer einheitlichen maximalen Leistung von 30 kW pro Einheit geregelt. Ferner wurden steuerliche Regelungen für Sanierungserträge überarbeitet und klarere Vorgaben zur Berücksichtigung von Wahlrechten bei Verlusten geschaffen. Unternehmen und Mitunternehmer profitieren zudem von Anpassungen bei der E-Bilanz, die künftig umfangreichere elektronische Übermittlungs- und Kontennachweis-Pflichten vorsieht.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen: Um die entsprechenden Steuerermäßigungen nutzen zu können, müssen Rechnungen künftig stets vorliegen und der Zahlungsnachweis über das Konto des Leistungserbringers geführt werden. Diese Maßnahme soll Steuerbetrug entgegenwirken und die Nachvollziehbarkeit verbessern.

Auch im Bereich der Abgabenordnung (AO) gab es praxisnahe Änderungen: So wurde die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre verkürzt, was viele Unternehmen von langjährigen Pflichten entlastet. Außerdem wurde die sogenannte Bekanntgabefiktion bei Zustellungen von Verwaltungsakten von drei auf vier Werktage ausgedehnt. Zusätzlich sind neue Regelungen zur Mitwirkungspflicht im Rahmen von Außenprüfungen eingeführt worden.

Abschließend lässt sich festhalten, dass die Steueränderungen 2025 einen klaren Schwerpunkt auf Entlastung und Bürokratieabbau legen – sowohl für private Steuerpflichtige als auch für Unternehmen. Die meisten dieser Änderungen gelten bereits seit dem Jahresanfang und prägen die steuerliche Landschaft Deutschlands nachhaltig.