Wie eigentlich immer, gibt es auch in diesem Jahr einige Steueränderungen. Wir wollen daher diesen Monat auf ein paar eingehen, damit Sie diese nicht übersehen und immer auf dem Laufenden sind!

 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

  • Die Freigrenze für Sachbezüge hat sich verändert. Statt 44 Euro sind bis zu 50 Euro möglich.
  • Nur noch bis Ende dieses Monats sind die Corona Bonus Zahlungen möglich. Diese waren für alle Arbeitnehmer gedacht und in einer Höhe bis zu 1500 Euro sozialversicherungs- und steuerfrei.
  • Wie schon erwartet wurde der Mindestlohn angehoben. Dieser stieg von 9,62 Euro auf 9,82. Im Juli dieses Jahres erhöht er sich noch einmal auf 10,45 Euro.

Selbstständige, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber 

  • Für Gastronomien gilt auch bis Ende des Jahres der Umsatzsteuersatz von 7%. Dies gilt aber weiterhin nur für Speisen und nicht für Getränke.
  • Die erhöhten Sachbezüge gelten hier selbstverständlich auch, genau wie die Zeit des Coronabonus am Ende des Monats abgelaufen ist. Auch den Mindestlohn müssen Sie hier beachten.

Grundsteuerreform

  • Wie schon an anderer Stelle berichtet, muss die Grundsteuer neu berechnet werden. Zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 muss eine neue Steuererklärung für Ihr Grundstück durchgeführt werden.

Allgemeine Steueränderungen

  • Der Grundfreibetrag ist seit diesem Jahr erhöht worden. Insgesamt gibt es 240 Euro mehr, womit der Betrag auf 9.984 steigt.
  • Eine Veränderung gibt es auch bei der Altersvorsorgeaufwendung. Der Höchstbetrag steigt auf 25.639 Euro. Liegt eine Zusammenveranlagung vor, so liegt er bei 51.278 Euro.

Kinder, Eltern und Familie

  • In Bezug auf die Unterhaltsleistungen hat sich dieses Jahr auch Etwas verändert. So verändert sich hier der Grundfreibetrag auf 9.984 Euro. Unterhaltsleistungen können somit für eine Steuerminderung angegeben werden.

Knapp gesagt sind dies einige der wichtigsten Änderungen in aller Kürze. Wir sehen es als eine Selbstverständlichkeit an unsere Mandanten so schnell wie möglich über kommende Änderungen zu informieren.

Nehmen auch Sie gerne für eine Beratung mit uns Kontakt auf

 

 

Steueränderungen 2022