Steueränderungen ab 2025: Wichtige Neuerungen im Überblick

Ab 2025 treten umfangreiche steuerliche Änderungen in Kraft, die sowohl Arbeitnehmer als auch Familien und Unternehmer betreffen. Das Steuerfortentwicklungsgesetz, dem der Bundesrat am 20. Dezember 2024 zugestimmt hat, zielt insbesondere darauf ab, die kalte Progression auszugleichen. Diese versteckte Steuererhöhung entsteht, wenn Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen, aber durch höhere Steuerstufen dennoch zu einer Mehrbelastung führen.

Anpassungen bei der Einkommensteuer

Der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Steuern gezahlt werden müssen, wird 2025 auf 12.096 Euro und 2026 auf 12.348 Euro angehoben. Auch der Kinderfreibetrag steigt auf 9.600 Euro im Jahr 2025 und 9.756 Euro ab 2026. Diese Anpassungen sollen die Kaufkraft stabilisieren. Parallel dazu wird das Kindergeld 2025 auf 255 Euro pro Monat (2026: 259 Euro) erhöht. Um die Steuerlast gerechter zu gestalten, verschieben sich die Eckwerte des Einkommensteuertarifs 2025 um 2,6 % und 2026 um 2,0 %.

Neue Regelungen bei Abzügen und Freibeträgen

Eltern profitieren ab 2025 von einer erhöhten Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten: Bis zu 80 % der Ausgaben und maximal 4.800 Euro pro Jahr können steuerlich geltend gemacht werden. Alleinerziehende erhalten eine Ausweitung des Entlastungsbetrags, der künftig auch bei getrennt lebenden Ehepaaren gilt. Für Erben steigt die Pauschale für Erbfallkosten von 10.300 Euro auf 15.000 Euro.

Änderungen bei Hybrid-Dienstwagen und Photovoltaikanlagen

Die steuerlichen Vorteile für Hybridfahrzeuge werden verschärft. Ab 2025 gelten sie nur, wenn der Wagen maximal 50 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstößt oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreicht. Photovoltaikanlagen profitieren von einer erhöhten Freigrenze von 30 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit, allerdings nur für Anlagen, die ab 2025 installiert werden.

Pflicht zur E-Rechnung

Die Einführung der E-Rechnung wird ab 2025 verpflichtend. Unternehmen im B2B-Bereich müssen ab 2026 E-Rechnungen ausstellen und versenden können. Kleinunternehmen erhalten Übergangsfristen bis 2028, um sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.

Diese Maßnahmen sollen die Steuerlast gerechter verteilen, die Digitalisierung vorantreiben und umweltfreundliche Technologien fördern.