Dorit Schultheiß – Steuerberaterin in Lübeck für private und gewerbliche Klienten
Die jährliche Steuererklärung stellt viele Arbeitnehmer vor eine große Herausforderung. Das Steuerrecht erfährt jährlich Änderungen, die dem Laien sehr komplex erscheinen. Wenn Sie nicht wissen, welche Posten Sie von Ihrem Einkommen absetzen können, verschenken Sie Jahr für Jahr Geld. Ein Steuerberater hilft Ihnen bei der Erstellung der Steuererklärung und gibt Ihnen einen Einblick in das komplizierte deutsche Steuerrecht. Sie erfahren, welche Ausgaben Sie steuerlich geltend machen können. Dadurch sinkt Ihre Steuerlast und der Steuerberater macht sich auch für Privatpersonen bezahlt. Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater über die Wahl der richtigen Steuerklasse und erfahren Sie, wie Sie beispielsweise Fahrten zur Arbeit bereits am Jahresanfang steuerlich geltend machen können, um Ihr Nettogehalt zu erhöhen. Auch in vielen anderen Lebensbereichen kann Ihr Steuerberater Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie Steuern sparen können und so mehr Netto ausgezahlt bekommen.
Beratung für Unternehmen und Freiberufler
Führen Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen oder haben Sie sich als Freiberufler selbstständig gemacht, ist eine umfassende und kompetente Betreuung durch einen Steuerberater sehr wichtig. Als Freiberufler oder Unternehmer werden Sie von Finanzamt zur Vorauszahlung der Einkommenssteuer verpflichtet, wenn Ihr Gewinn einen bestimmten jährlichen Betrag übersteigt. Erwirtschaften Sie in Ihrem ersten Betriebsjahr Umsätze von mehr als 17.500 EUR und in den weiteren Betriebsjahren mehr als 50.000 EUR jährlich, werden Sie außerdem zur Umsatzsteuer veranlagt. Ihr Steuerberater unterstützt Sie bei der Erstellung der notwendigen Steuererklärung und berät Sie in Bezug auf die Gewerbesteuer, die von jedem Unternehmer zu zahlen ist, der keinen freien Katalogberuf ausübt. Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Mitarbeiter beschäftigten, müssen Sie einen Arbeitgeberanteil zu den Sozialabgaben leisten. Diesen können Sie in Ihrer Abrechnung steuerlich als Geschäftsausgabe geltend machen. Gleiches gilt für alle anderen Kosten, die Sie für Ihre Selbstständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit aufwenden. Ihr Steuerberater unterstützt Sie bei dem korrekten Buchen der Ein- und Ausgaben und erstellt einen Jahresabschluss, wenn dies für Ihr Unternehmen vorgeschrieben ist.