Unterstützung bei Steuerbescheiden – Lübeck
Wenn Sie unseren Blog schon länger verfolgen, wie im Grunde bei einer Steuerkanzlei zu erwarten, bieten wir Ihnen die volle Unterstützung bei Steuererklärungen – dazu gehört auch der Umgang mit dem Steuerbescheid. Einen solchen erhalten Sie vom Finanzamt, wenn Sie eine Steuererklärung abgegeben haben. Dabei gibt es ein paar Dinge zu beachten, wie wir im Folgenden für Sie auflisten wollen.
Inhalt des Steuerbescheides
Ein typischer Steuerbescheid welchen Sie vom Finanzamt erhalten umfasst drei verschiedene Seiten. Seite 1 beinhaltet alle Ihre persönlichen Informationen. Dies umfasst also Ihre Anschrift, Geburtsdatum, Name usw.; dies sind Informationen welche Sie dem Finanzamt über Ihre Steuererklärung mitgeteilt haben.
Viel wichtiger ist allerdings der Hinweis auf eine mögliche Nachzahlung auf der Seite 1. Diese umfasst nicht nur die Höhe und Bankverbindung, sondern auch das Datum, bis wann die Zahlung getätigt sein muss.
Auf die zweite und dritte Seite sollten Sie immer einen genauen Blick werfen oder diese von uns überprüften lassen. Der Grund dafür ist relativ einfach: Hier werden die Berechnungen die zu Ihrer Steuer geführt haben aufgelistet. Fehler die im Vorfeld gemacht wurden oder Fehler bei der Bearbeitung durch das Finanzamt führen schnell zu einer verfälschten Berechnung.
Es ist außerdem sehr wichtig, dass Sie innerhalb von einem Monat auf Ihren Steuerbescheid reagieren. Sollten Sie also einen Einspruch einlegen wollen, muss dies in diesem sehr knappen Zeitraum passieren, ansonsten gilt der Steuerbescheid und ist nicht mehr anfechtbar.
Selten kann es auch dazu kommen, dass man einen vorläufigen Steuerbescheid erhält. Dieser informiert Sie über bisherige Berechnungen, aber auch darüber, dass irgendetwas noch nicht genau bestimmt werden konnte und es deswegen zu einer Verzögerung kommt. Sie können mit diesem Bescheid aber noch keinen Einspruch einlegen, selbst wenn er schon Fehler aufweist.
Wie weiter oben schon erwähnt, unterstützten wir Sie gerne bei Ihrer Steuererklärung und bei dem Umgang mit Steuerbescheiden.