Die private Steuererklärung ist für viele, da sie freiwillig ist, oft kein Thema. Mit dem letzten Jahr hat sich das aber für einige geändert. Mit dem Homeoffice sind ungewollt mehr Kosten entstanden und hier freut man sich natürlich über die letzten Neuerungen. Aber, natürlich ist dort ein aber, so einfach ist dies nicht.
Daher wollen wir diesen Monat noch einmal auf ein paar Punkte eingehen, welche auch Sie interessieren dürften.
Homeofficepauschale oder Werbungskosten
Die Antwortet darauf lautet ja. Es gibt die Homeofficepauschale für 20/21 aber dies bedeutet nicht, dass man Sie einfach so zurückerhält. Man muss schon auf die Werbungskostenhöhe kommen, ab der man dann auch wirklich Etwas zurückerhält.
Damit hier keine Verwirrung herrscht eine kurze Erklärung der Begriffe:
- Werbungskosten: Nein Sie als Arbeitnehmer betreiben keine Werbung hiermit. Viel mehr sind hiermit die Kosten gemeint, die für die Ausübung Ihres Berufes von Nöten sind. Ob nun notwendige Weiterbildung oder die Fahrt zur Arbeit – all dies sind Werbungskosten. Hier sind 1000€ pro Jahr eingeplant. Sind Ihre Kosten höher, können Sie diese durch eine Steuererklärung wieder reinholen.
- Außergewöhnliche Belastungen: Auch hier ist es wichtig, wie hoch die eigentlichen Einkünfte sind. Erst wenn zumutbare Eigenbelastung überschritten ist, kann der eigentliche Steuersatz gesenkt werden. Dies ist leider von Fall zu Fall unterschiedlich. Betroffen sind davon z.B. Kosten die durch Krankheit, Pfleigeheime, häusliche Pflege etc.
- Sonderausgaben: Bei diesen Ausgaben unterscheidet man zwischen den übrigen Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen. Letztere beinhalten die Altersvorsorgeaufwendungen und sonstige Aufwendungen wie z.B. Beiträge für verschiedene Versicherungen.
Allgemein sollten Sie, gerne auch in einem ausführlichen Gespräch mit uns, sich beraten lassen, ob eine Steuererklärung den Aufwand auch wert ist.
Viele, wenn nicht sogar die meisten, Arbeitnehmer sollten zumindest Etwas von der Steuer zurückerhalten – eine Garantie möchten wir hier aber nicht geben.
Für eine ausführliche Beratung und Betreuung können Sie unsere Steuerkanzlei aus Lübeck natürlich gerne kontaktieren!