Steuererklärung und Arbeitszimmer möchte in diesen Zeiten eigentlich niemand wirklich hören. Neben dem aktuellen Stress, der „einzigartig“ für dieses Jahr ist, soll man sich nun auch noch darum kümmern? Ja sollten Sie, so anstrengend es auch ist.
Gerade wenn Sie nun im Homeoffice sitzen müssen, sollten Sie aufhorchen. Viele Arbeitnehmer haben dies sogar vom Arbeitgeber verordnet bekommen – und mitunter können Sie hier Etwas von der Steuer zurückbekommen. Schwelgen Sie aber nicht zu schnell in Träumen, Ihren Heimarbeitsplatz zu Ihrem Vorteil zu machen. Wie immer gibt es hier einige Vorschriften, die beachtet werden müssen, damit man das Arbeitszimmer auch bei der Steuererklärung angeben kann.
Wann können das Arbeitszimmer bzw. seine Kosten bei der Steuer geltend gemacht werden?
Das ist der Knackpunkt für viele Leute leider, denn so einfach ist es nicht. Eine Faustregel besagt: Das Arbeitszimmer soll hauptsächlich für die berufliche Tätigkeit genutzt werden. Was heisst das im Klartext? Man darf nicht einfach sein Schlafzimmer/Hobbyzimmer als Arbeitszimmer anmelden. Man darf nur 10% der Zeit im Arbeitszimmer für private Dinge verwenden.
Das Arbeitszimmer muss auch klar abtrennbar von anderen Räumen des Gebäudes sein. Eine Arbeitsecke reicht da nicht im Ansatz aus.
Es hängt auch davon ab, als was man arbeitet und wieviel Zeit man im Zimmer verbringt. Unterrichtet man z.B. Musik in diesem Zimmer als Hauptbeschäftigung, kann man einen größeren Teil abschreiben. Benutzt man den Raum aber nur für einen Teil seiner Arbeit, z.B. ein Lehrer, der dort den Unterricht vorbereitet, können im Höchstfall 1250€ abgeschrieben werden.
Was kann genau abgeschrieben werden?
Allgemein kann man hier sagen, dass natürlich die Ausstattung des jeweiligen Zimmers angegeben werden kann (Tapete, Lampen etc.). Auch die notwendige Einrichtung zählt zu den Möglichkeiten dazu (Stühle, PCs, Schreibtische etc.). Zu guter Letzt können entstandene Kosten (Miete, Grundsteuer, Energie-/Wasserkosten) geltend gemacht werden.
Wenn Sie sich hier nicht sicher sind, können Sie sich wie immer an unsere Steuerkanzlei aus Lübeck wenden!