Ob Weihnachten, Jubiläen oder andere Anlässe – Geschenke an Mitarbeiter und Kunden stärken Beziehungen. Doch um steuerliche Vorteile zu nutzen, müssen klare Regeln beachtet werden:

Mitarbeitergeschenke

  • Sachgeschenke bis 44 Euro pro Monat bleiben steuerfrei (Sachbezugsfreigrenze).
  • Bei persönlichen Anlässen, wie Geburtstagen oder Firmenjubiläen, sind Sachgeschenke bis 60 Euro steuerfrei.
  • Geldgeschenke sind stets steuerpflichtig, ebenso Zuwendungen, die die Freigrenzen überschreiten.

Beispiel: Ein Weihnachtsgeschenk im Wert von 40 Euro und ein zusätzliches Geschenk bei einer Feier für 10 Euro übersteigen zusammen die Freigrenze – Steuer- und Sozialabgaben werden fällig.

Kundengeschenke

  • Geschenke bis zu 35 Euro netto pro Person und Jahr sind absetzbar. Unternehmer mit Vorsteuerabzugsrecht können die Umsatzsteuer ebenfalls geltend machen.
  • Für teurere Geschenke ist die Pauschalversteuerung (30 %) möglich, diese muss jedoch einheitlich für alle Kundengeschenke innerhalb eines Jahres angewendet werden.

Aufmerksamkeiten

Kleinigkeiten wie Getränke oder Snacks bei Meetings gelten als Aufmerksamkeiten und sind steuerlich voll absetzbar. Wichtig ist, dass es sich um übliche Höflichkeiten handelt.

Tipp für Unternehmer

Planen Sie Ihre Geschenke sorgfältig und achten Sie auf die steuerlichen Vorgaben, um böse Überraschungen zu vermeiden. So bleibt Ihre Aufmerksamkeit nicht nur gut gemeint, sondern auch steuerlich clever gestaltet!

Steuerlich absetzbare Geschenke: Das sollten Unternehmer wissen