Maßnahmen ab 2023:
- Rentenbesteuerung: Der Besteuerungsanteil für Neurentner sinkt jährlich um 0,5 Prozentpunkte.
- Altersentlastungsbetrag: Die jährliche Reduktion des Prozentsatzes verringert sich auf 0,4 Prozentpunkte, der Höchstbetrag sinkt um 19 Euro jährlich.
- Versorgungsfreibetrag: Sinkt jährlich um 0,4 Prozentpunkte, der Höchstbetrag reduziert sich um 30 Euro.
- Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau: Baukostengrenze steigt auf 5.200 Euro pro Quadratmeter, Bemessungsgrundlage auf 4.000 Euro.
- Dezemberhilfe 2022: Bleibt steuerfrei.
Maßnahmen ab 2024:
- Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter: Gilt für Anschaffungen vom 1. April bis 31. Dezember 2024, maximal 20 Prozent.
- Degressive Abschreibung für Wohngebäude: Gilt für Gebäude vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2029, 5 Prozent Abschreibung im ersten Jahr.
- Sonderabschreibung: Maximaler Satz steigt auf 40 Prozent für Gewinne bis 200.000 Euro.
- Höhere Freigrenze für Geschenke: Freigrenze steigt auf 50 Euro.
- Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte: Erhöht auf 1.000 Euro.
- Pauschbetrag für Berufskraftfahrer: Steigt auf 9 Euro.
- Einnahmenüberschuss-Rechnung (EÜR): Umsatzgrenze steigt auf 800.000 Euro, Gewinngrenze auf 80.000 Euro.
- Verlustvortrag: Begrenzung der Verlustverrechnung wird für 2024 bis 2027 auf 70 Prozent erhöht.
- Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern: Befreiung von der Umsatzsteuer-Jahreserklärung, außer bei bestimmten EU-Geschäften.
Das Wachstumschancengesetz soll durch steuerliche Erleichterungen und verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten sowohl für Rentner als auch für Unternehmen und Vermieter positive Wachstumsimpulse setzen.
Steuerliche Änderungen durch das Wachstumschancengesetz