Das denkt sich wahrscheinlich so manches Unternehmen – und dann noch die Betriebsprüfung. Gerade nun wo es wegen den letzten 2 Jahren immer wieder zu Schwankungen in den jährlichen Zahlen kommt, kann es zu einer solchen Überprüfung kommen. Meist ist dies auch weniger schlimm als man denken wird – nur oft sehr aufwändig.
Wie kommt es zu einer Betriebsprüfung
Da dies für alle Beteiligten ein, wie schon erwähnt, aufwändiger Prozess ist, wird eine solche Überprüfung auch nicht einfach so gestartet. Bei einem Unternehmen müssen schon gewisse Auffälligkeiten sich ergeben, damit es in den meisten Fällen überhaupt zu einer Prüfung kommt. Diese können aber unterschiedlicher Natur sein:
Wie Eingangs schon erklärt, kann es bei zu starken Schwankungen von einem Jahr zu über Betriebsprüfung kommen. Dabei ist irrelevant ob dies mehr Verluste oder mehr Gewinn in Ihrem Unternehmen waren.
> Die Steuererklärung war nicht ausführlich genug bzw. Positionen nicht genau genug erklärt. Das Finanzamt braucht, wie Sie wissen sollten, meist mehr als einfach nur die Zahlen Ihres Unternehmens. Auch woher diese kommen, warum es Ausgaben gab usw. gehört zu einer Steuererklärung dazu. Sind die Zahlen zu unklar, kann dies ein Auslöser sein.
> Auch der nächste Punkt hat mit der Steuererklärung zu tun: Die Fristen. Werden diese nicht eingehalten und es kommt dadurch zu Auffälligkeiten, könnte es für Sie danach um einiges aufwändiger werden.
> Kam es im Vorjahr zu einer Prüfung, folgt daraufhin immer eine weitere um zu überprüfen, ob die Mißstände vom letzten Jahr behoben worden sind.
Was bei einer Betriebsprüfung vorbereitet werden sollte
Meldet sich ein Prüfer für einen Prüfungstermin, sollte dies mindestens 14 Tage vor dem eigentlichen Termin geschehen, damit sich ein Unternehmen auch auf die eigentliche Prüfung einstellen kann. Dem Prüfer muss z.B. ein Raum oder ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden, damit dieser seine Arbeit reibungslos durchführen kann.
Das Unternehmen hat, wenn sich die Besteuerungsgrundlagen auf Grund der Betriebsprüfung ändern, das Recht auf eine Schlussbesprechung. Bei dieser können einzelne Punkte näher überprüft und erörtert werden.
Gegen die nachfolgenden Steuerbescheide hat man selbstverständlich ein Recht auf Widerspruch.
Wir raten Ihnen daher an, schon im Vorfeld für eine gute Sortierung und Buchhaltung zu sorgen. Bei Fragen oder für eine Unterstützung, können Sie uns gerne kontaktieren.