Unternehmensnachfolge aus steuerrechtlicher Sicht – Risiken vermeiden, Chancen nutzen

Die Unternehmensnachfolge zählt zu den komplexesten Herausforderungen im Lebenszyklus eines Unternehmens. Dabei spielen steuerrechtliche Überlegungen eine entscheidende Rolle – denn schlecht vorbereitete Nachfolgeregelungen können erhebliche steuerliche Belastungen nach sich ziehen und die wirtschaftliche Zukunft des Unternehmens gefährden. Eine frühzeitige und professionelle Planung ist daher unerlässlich.

Zentrales Element ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Bei der Übertragung von Betriebsvermögen im Erb- oder Schenkungsfall kommen spezielle Begünstigungen zur Anwendung (§§ 13a, 13b ErbStG). Wird die sogenannte Regelverschonung in Anspruch genommen, bleiben 85 % des begünstigten Vermögens steuerfrei. Alternativ ermöglicht die Optionsverschonung unter strengen Voraussetzungen sogar eine vollständige Steuerbefreiung. Voraussetzung ist insbesondere, dass das Unternehmen über einen Zeitraum von fünf bzw. sieben Jahren fortgeführt wird und die Lohnsumme bestimmte Grenzen nicht unterschreitet.

Neben der klassischen Familiennachfolge (z. B. auf Kinder) kommt auch der Verkauf an Dritte, ein Management-Buy-out oder die Übertragung an eine Stiftung in Betracht. Jede dieser Varianten bringt unterschiedliche steuerliche Auswirkungen mit sich – etwa die Aufdeckung stiller Reserven, die Entstrickungsbesteuerung bei Betriebsaufgabe oder Kapitalertragsteuer bei Anteilsveräußerung.

Ein weiterer kritischer Aspekt ist die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG), wenn der Unternehmer ins Ausland zieht und dabei wesentliche Anteile an Kapitalgesellschaften hält. Dann unterstellt das Finanzamt eine fiktive Veräußerung und erhebt Einkommensteuer auf den dadurch errechneten Gewinn – auch wenn es keine tatsächliche Veräußerung gab. Bei internationalen Konstellationen muss zudem beachtet werden, dass mehrere Länder steuerliche Ansprüche erheben können (Stichwort: Doppelbesteuerung).

Besonders wichtig ist die Notfallplanung: Stirbt der Unternehmer plötzlich ohne klare Nachfolgeregelung, droht nicht nur steuerliches Chaos, sondern auch die faktische Handlungsunfähigkeit des Betriebs. Durch frühzeitige Maßnahmen wie eine verbindliche Nachfolgeregelung, ein abgestimmtes Testament, Vollmachten und eine strukturierte Vermögensübertragung lässt sich dieser Fall vermeiden.

Fazit: Die Unternehmensnachfolge ist nicht nur ein emotionales, sondern vor allem auch ein steuerlich sensibles Thema. Mit kompetenter Beratung lassen sich Haftungsrisiken reduzieren, Vermögen sichern und steuerliche Gestaltungsspielräume optimal nutzen – zum Wohl des Unternehmens und der Familie.